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16. Mai 2024
ARAG erweitert Firmen-Rechtsschutz

ARAG erweitert Firmen-Rechtsschutz

Die ARAG hat an ihrem Rechtsschutz für Gewerbekunden gefeilt. Die neue Generation des Gewerbe-Rechtsschutz bietet nun auch eine Soforthilfe und umfasst eine Rückwärtsdeckung für einen bereits eingetretenen Rechtsfall. Zudem gibt es nun einen Universal-Rechtsschutz in der Premium-Variante.

Die ARAG hat ihren Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige weiter ausgebaut und das Produktportfolio erweitert. Eine zusätzlich neu eingeführte Produktlinie mit Soforthilfe umfasst nun eine Rückwärtsdeckung für Firmen für einen bereits eingetretenen Rechtsfall. Den ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe gibt es in den Varianten Komfort und Premium. Die Soforthilfe gilt einmalig für außergerichtliche Fälle und umfasst sämtliche Rechtsgebiete, unabhängig vom abgeschlossenen Risiko. In der Komfort-Variante kommt die ARAG für Kosten von bis zu 2.000 Euro auf, in der Premium-Variante bis zu 3.000 Euro. Im Premium-Tarif hat der Kunde dabei die Möglichkeit, auch außergerichtliche Unterstützung für Fälle aus dem Firmenvertragsrecht in Anspruch zu nehmen. Nach Nutzung der einmaligen Soforthilfe hat der Kund einen vollumfassenden Gewerbe-Rechtsschutz für eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren.

Ausbau des ARAG Gewerbe-Rechtsschutzes

Der modernisierte und erweiterte ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige, der auch die Grundlage für den ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe bildet, bietet Firmen Absicherung in den Varianten Basis, Komfort und Premium. Neu im Gewerbe-Rechtsschutz ist die Einführung des Universal-Rechtsschutzes in der Premium-Variante. Damit haben Kunden während der Vertragslaufzeit einmalig einen außergerichtlichen Rechtsschutz für alle Rechtsgebiete ohne Wartezeit – unabhängig von den abgeschlossenen Bausteinen. Die Versicherung übernimmt Kosten von bis zu 1.000 Euro, zum Beispiel auch für eine vorsorgliche Beratung.

In der Premium-Variante des ARAG Gewerbe-Rechtschutzes ist ein Forderungsausfallschutz integriert: Falls ein säumiger Kunde oder Abnehmer seine Forderung nicht begleichen kann, wird die nicht einbringbare Forderung erstattet. Dies gilt für zwei Fälle im Jahr und jeweils zur festgelegten Maximalsumme. Die Maximalsumme verdoppelt sich, wenn zuvor das ARAG Online-Forderungsmanagement genutzt wurde.

Drohnen-Rechtsschutz im Verkehrsbereich

Darüber hinaus bietet die ARAG einen Drohnen-Rechtsschutz im Verkehrsbereich. Dieser greift bei Streitigkeiten rund um den Gebrauch von Drohnen bis 4 kg, zum Beispiel bei Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Abgedeckt sind Kosten bis zu 10.000 Euro in der Komfort-Variante und bis maximal 30.000 Euro in der Premium-Variante.

Eine Neuerung in der Premium-Variante ist außerdem der Rechtsschutz für anwaltliche Tätigkeiten rund um das Patent- und Urheberrecht. In diesem Zusammenhang wurde das Sublimit im Wettbewerbsrecht von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben.

Pluspunkt Nachhaltigkeit

Die neue Generation des ARAG Gewerbe-Rechtsschutzes sowie der neue ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe stehen ab sofort für alle Vertriebskanäle – inklusive Makler – zur Verfügung. Hat ein Unternehmen ein Nachhaltigkeitszertifikat, nutzt Öko-Strom oder setzt auf eine E-Flotte, verringert die ARAG die Prämie. (tik)

Bild: © Murrstock – stock.adobe.com