AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
24. April 2024
Provisionsverbot: EU-Parlament stimmt ECON-Vorschlag zu

2 / 2

Election in European Union - voting at the ballot box. A hand putting an EU flag vote in the ballot box.

Provisionsverbot: EU-Parlament stimmt ECON-Vorschlag zu

Was heißt das?

Doch was genau heißt diese Anpassung konkret, und wodurch ist sie motiviert? Das Versicherungsjournal beruft sich hier auf Erwin Gisch, den Geschäftsführer des Fachverbandes der österreichischen Versicherungsmakler. Der hatte im Herbst 2023 bei einem Expertentreffen die strittige Passage so interpretiert, dass (in der alten Fassung) ein Provisionsverbot dann gilt, wenn ein Vermittler sich als unabhängig bzw. ungebunden vorstellt. In Deutschland herrschte bei der ursprünglichen Formulierung Verwirrung, ob damit auch Maklern ein Provisionsverbot aufgedrückt wird – was Gisch zufolge jedoch nicht die Absicht der EU-Kommission gewesen sei.

Aus diesem Grund habe das Parlament nun den Abschnitt angepasst, wie der Fachverband dem Versicherungsjournal am Dienstag auf Nachfrage mitgeteilt habe. Eigentlich ziele man viel mehr darauf ab, dass Kunden ein Wahlrecht zwischen Provisions- und Honorarberatung bekommen. Die Anpassung im Entwurf sei also eine Klarstellung dahingehend. Damit habe auch jeder Versicherungsvermittler, und somit auch Makler, das Wahlrecht, sich als „abhängig“ zu deklarieren, wodurch ihm die Provisionsvergütung offensteht, oder aber sich dem Kunden als „unabhängig“ zu präsentieren. In solch einem Fall wäre dann nur Honorarberatung möglich.

BVK begrüßt Abstimmungsergebnis

Der Entwurf wurde mit 353 zu 230 Stimmen im Parlament angenommen, im Anschluss folgen Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der Kommission – der sogenannte Trilog. Der Anpassungsentwurf stammte ursprünglich aus dem Wirtschaftsausschuss der EU (ECON), der am 20.03.2024 getagt hatte.

Der Bund Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) meldete sich am Mittwoch zu Wort und begrüßte das Abstimmungsergebnis in der Plenarsitzung des Parlaments: „Wir vom BVK begrüßen das Abstimmungsergebnis sehr“, so Präsident Michael H. Heinz. „Damit sind wir einen Schritt weiter und unsere Interessenvertretung gegen die Einführung von allgemeinen Provisionsverboten fruchtete. Mich persönlich freut es außerdem, dass Sachverstand über ideologische Voreingenommenheiten siegte.“ (mki)

Bild: © tanaonte – stock.adobe.com