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Assekuranz 27. Mai 2010

Keine Kostentransparenz im deutschen Versicherungsmarkt

(ac) Seit dem 01.07.2008 müssen Lebensversicherer ihre Kunden vor Vertragsschluss über bestimmte Kosten informieren, so schreibt es die VVGInformationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vor. Doch auch zwei Jahre nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ist die angestrebte Kostentransparenz noch nicht in Sicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) in Berlin. In der Studie wurden die Kostenangaben in den Produktinformationsblättern der 50 größten Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland untersucht. Das Fazit laut ITA: Die derzeit gemachten und vorgeschriebenen Kostenangaben seien gänzlich ungeeignet, um das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Kostentransparenz als Grundlage für den Vergleich von Produkten zu erreichen. Verbraucher seien deshalb kaum in der Lage die tatsächlich anfallenden Kosten einer Lebensversicherung nachzuvollziehen und verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen.

In der VVG-InfoV hat der Gesetzgeber erstmals Regeln für die Ausgestaltung des Produktinformationsblatts formuliert. Demnach müssen die darin erfassten Informationen inhaltlich richtig, übersichtlich und verständlich in knapper Form dargestellt werden. In der Studie wurden die Kostenangaben in den Produktinformationsblättern von 109 Tarifen am Beispiel der Basis-(Rürup-)Rentenversicherungen anhand aufgestellter Kriterien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers untersucht. Dabei wurden die Darstellung und Offenlegung der einzelnen Kostenarten mittels vier Kriterien bewertet, die sich aus den Vorgaben des Gesetzgebers ableiten lassen: Inhaltliche Richtigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Knappheit. Unter Berücksichtigung sämtlicher in der Studie erhobenen Prüfkriterien und Kostenangaben entspreche keines der untersuchten Produktinformationsblätter vollständig dem Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers, so Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA und Autor der Studie. Er bemängelt vor allem, dass Kosten verschleiert würden, indem ihre Angabe in langen Absätzen versteckt, in nicht vorgeschriebener Form und von Ausführungen werblicher Art ummantelt dargestellt würden. Darüber hinaus würden Verbraucher mit der Angabe nicht notwendiger Zusatzinformationen in die Irre geführt, um von der eigentlichen Kostendarstellung abzulenken. Zudem sei ein Vergleich von Produkten anhand der Gesamtkosten kaum möglich, da häufig wesentliche Angaben fehlen. Auch eine Gesamtkostenkennzahl suchten Kunden und Vermittler fast immer vergeblich.

Diese Intransparenz der Versicherungskosten lasse sich im Wesentlichen auf drei Ursachen zurückführen, erklärt Ortmann. Zum einen setzten Versicherungsgesellschaften bewusst Verschleierungstaktiken ein, um Gebühren zu verdecken und so teurere Produkte zu verkaufen. Zum anderen erfassten die gesetzlichen Vorgaben wesentliche Kostenbestandteile nicht. Des Weiteren habe der Gesetzgeber ausdrücklich keine Regulierung vorgenommen, sondern den Unternehmen Gestaltungsmöglichkeiten bei den Produktinformationsblättern eingeräumt. Diese Spielräume würden durch die Versicherungsgesellschaften größtmöglich ausgeschöpft – zum Teil so weitgehend, dass die Kosten nicht mehr berechnet werden könnten, teilweise nicht erkennbar seien oder ein Kostenvergleich unmöglich werde. Dennoch müsse dies nicht zwingend den Versicherungsgesellschaften zu Last gelegt werden, da diese nur von den ihnen überlassenen Freiräumen Gebrauch gemacht hätten.

Zur Herstellung einer maximalen Kostentransparenz könnte ein für alle Versicherungsgesellschaften verbindliches, standardisiertes Produktinformationsblatt beitragen, so das ITA. Dieses sollte zusätzlich zu den vollständigen Kostenangaben kurz und präzise in knapper Form eine Gesamtkostenkennzahl und eine Effektivrendite ausweisen, die den Vergleich einzelner Produkte erlauben. Im Interesse der Verbraucher bedürfe es dazu einer mit entsprechenden Hoheitsbefugnissen ausgestatteten staatlichen oder privaten Einrichtung, plädiert Ortmann für Regulierungen von Seiten des Gesetzgebers.

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