VuV: Anlageberatungsprotokolle helfen Kunden nicht bei Investmententscheidung
(ac) Auch unabhängige Vermögensverwalter sind seit Jahresbeginn gesetzlich verpflichtet, bei Beratungsmandaten die Kundengespräche zu einzelnen Anlageempfehlungen zu protokollieren. Dem Anleger soll ein Beweismittel für etwaige Schadensersatzansprüche an die Hand gegeben werden, daneben soll er in der Anlageentscheidung unterstützt und der Verbraucherschutz erhöht werden. Das aktuelle VuV-Stimmungsbarometer, eine Umfrage des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) unter seinen Mitgliedern, zeigt allerdings, dass eine deutliche Mehrheit der Kunden unabhängiger Vermögensverwalter in diesem Protokoll keine Entscheidungshilfe sieht.
Rund 85% der befragten unabhängigen Vermögensverwalter geben an, dass das Protokoll den Kunden bei der Anlageentscheidung nicht wirklich unterstütze, so Günter T. Schlösser, Vorstandsvorsitzender des VuV. Im Rahmen eines klassischen Mandats zur Vermögensverwaltung bestehe zwar keine Protokollierungspflicht, so Schlösser, aber viele Kunden wünschten speziell zu einzelnen Anlagen außerhalb der Vermögensverwaltung eine Beratung. In solchen Fällen müsse die Empfehlung über mehrere Seiten protokolliert werden. Oftmals empfänden die Kunden dies als störend. Aus der Umfrage geht hervor, dass zahlreiche Kunden das Protokoll als eine bürokratische Formalität empfinden. Nach Einschätzung Schlössers ist dies ein Zeichen dafür, dass das den unabhängigen Vermögensverwaltern entgegengebrachte Vertrauen so hoch ist, dass ein Bedarf für ein Beweismittel nicht gesehen wird.
Die unabhängigen Vermögensverwalter verzeichnen weiterhin großen Zuspruch: Über die Hälfte der Finanzportfolioverwalter (54%) sagt, dass sie eine verstärkte Nachfrage von Kunden registriert. Das entspricht einer Steigerung von 7% im Vergleich zur letzten Umfrage. Befragt zur Zukunft der Honorarberatung glauben derzeit nur 44% der Umfrageteilnehmer, dass sich diese Beratungsform hierzulande gegenüber der Bezahlung von Finanzberatern über Provisionen in den kommenden Jahren durchsetzen wird. In der letzten Umfrage lag dieser Anteil noch bei über 50%.
An der Umfrage, die an alle 191 Mitglieder des VuV gesandt wurde, haben 52 unabhängige Vermögensverwalter teilgenommen. Das entspricht einer Rücklaufquote von 27%. Die Umfrage erfolgte anonym, sie wurde im Zeitraum vom 31.03. bis zum 16.04.2010 durchgeführt.




