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Steuern & Recht 02. September 2010

Angriff auf die Gewerbeimmobilie?

(ac) Die Europäische Kommission plant eine Reform der Eigenkapitalrichtlinie. Nach Ansicht des ZIA (Zentrale Immobilien Ausschuss) sei die Reform jedoch ein Angriff auf die Gewerbeimmobilie, da diese dann nur noch eingeschränkt als Kreditsicherheit taugen würde.

Zweck der Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG) ist es, die finanzielle Solidität der Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen. Die Richtlinien legen fest, wie viel Eigenmittel Banken und Wertpapierfirmen für ihre Risiken und für den Anlegerschutz vorhalten müssen.

Bereits 2008 hat die Europäische Kommission festgestellt, dass dieser Rechtsrahmen regelmäßig angepasst und verfeinert werden muss, um den Erfordernissen des Finanzsystems Rechnung zu tragen. Eine erste Änderung der Eigenkapitalrichtlinie wurde im März 2008 durchgeführt. Weitere Änderungen folgten. Nach Artikel 156 der Eigenkapitalrichtlinie – hinzugefügt durch die Richtlinie 2009/111/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 – überprüft die Kommission in regelmäßigen Abständen, ob sich diese Richtlinie insgesamt gesehen zusammen mit der Richtlinie 2006/49/EG signifikant auf den Konjunkturzyklus auswirkt und prüft anhand dessen, ob Abhilfemaßnahmen gerechtfertigt sind. Ein erster Bericht wurde am 23.06.2010 vorgelegt.

Im April 2010 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Anhörung über weitere mögliche Änderungen der Kapitalanforderungsrichtlinie („CRD IV“) durchgeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen unter anderem darauf ab, das Eigenkapital qualitativ zu verbessern, Risiken breiter abzudecken, die Eigenkapitalvorschriften weniger prozyklisch zu gestalten, der übermäßigen Nutzung des Fremdkapitalhebels entgegenzuwirken, die Vorschriften für die Liquiditätsvorsorge zu verschärfen und zukunftsorientierte Rückstellungen für Kreditausfälle einzuführen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt indes davor – wie im Entwurf vorgesehen – Kredite, die mit Gewerbeimmobilien besichert werden, erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu unterwerfen. So soll das privilegierte Risikogewicht von 50% erhöht werden. Zudem sei geplant, die Privilegierung von der Einhaltung strenger Verlustobergrenzen (Hard Test) abhängig zu machen. Für den Hard Test werden Verluste aus Forderungen, die durch Gewerbeimmobilien besichert sind, ermittelt. „Werden die Höchstverlustraten nicht eingehalten, dann entfällt die Privilegierungsmöglichkeit“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Obwohl Erhebungen des Zentralen Kreditausschusses geringe Verlustraten bestätigen, müssten deutsche Geldinstitute zukünftig unter Umständen doppelt so viel Eigenkapital für mit Gewerbeimmobilien besicherte Kredite vorhalten als bisher“, so Mattner. „Die Reform wäre ein Angriff auf die Gewerbeimmobilie, die dann nur noch eingeschränkt als Kreditsicherheit taugen würde“, kommentiert Mattner die geplanten Änderungen. „Sollte die geplante Verschärfung der Eigenkapitalunterlegung tatsächlich umgesetzt werden, droht eine deutliche Kreditverteuerung“, warnt er weiter.

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