BaFin nimmt an Internet-Untersuchung teil
(ac) Die Internet-Seiten und Online-Kreditangebote von Anbietern in Deutschland entsprechen in vielen Fällen nicht den rechtlichen Vorgaben zur Werbung für Verbraucherkredite und zur Information. So lautet das heute veröffentlichte Ergebnis einer Internet-Untersuchung zum Verbraucherschutz („Sweep“) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), an der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Herbst 2011 erstmals teilgenommen hat. Koordiniert wurde die Untersuchung von der EU-Kommission. Ende September führte das Netzwerk der teilnehmenden Länder, des „Consumer Protection Cooperation Network“ (CPC), eine Internet-Untersuchung zu Konsumentenkrediten („Internet-Sweep on Consumer Credit“) durch. Dabei hat die BaFin gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale – WBZ) die Internet-Seiten bzw. Online-Kreditangebote von 26 Anbietern in Deutschland auf mögliche Verstöße gegen rechtliche Vorgaben zur Werbung für Verbraucherkredite und Informationspflichten überprüft.
Pflichten des Telemediengesetzes wurde größtenteils nicht nachgekommen
Dieser Internet-Sweep hat bei einem erheblichen Teil der geprüften Seiten Verstöße gegen die einschlägigen rechtlichen Pflichten zutage gefördert. So sind die Anbieter von Krediten im Internet beispielsweise verpflichtet, die Gesamtkosten eines Kredites anzugeben, also neben der reinen Kreditsumme auch die Zinsen sowie die Abschluss- und Vertriebskosten. Zudem sind in der Werbung repräsentative Beispiele darzustellen, die zumindest zwei Drittel der interessierten Verbraucher auch tatsächlich zugängig sind. Außerdem muss der Verbraucher sofort erkennen können, wer den Kredit anbietet und wo der Anbieter seinen Firmensitz hat. Diese Pflichten sind u. a. im Telemediengesetz und der Preisangabenverordnung geregelt.
Mitglieder wurden ermahnt die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten
Die BaFin hat die Verstöße, die in der Internet-Untersuchung festgestellt worden sind, in Abstimmung mit dem BVL und der WBZ ausgewertet und hat im Rahmen der Missstandsaufsicht die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft aufgefordert, ihre Mitglieder zu ermahnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Werbung bei Krediten einzuhalten. Zugleich ist die Wettbewerbszentrale einzelnen Verstößen nachgegangen. Die BaFin wird in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Vorgaben zur Werbung für Verbraucherkredite überprüfen.
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