Berufsunfähigkeitsrente nur für Facharbeiter
(ac) Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachen-Anhalt hat ein früherer Korrosionsschutzarbeiter keinen Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach Auffassung der Richter habe der Kläger ohne Facharbeiterausbildung keinen entsprechenden Berufsschutz. Er sei zwar langjährig vollwertig in Teilbereichen des Facharbeiterberufs Maler und Lackierer tätig gewesen, habe jedoch nicht über alle Kenntnisse dieses Berufs verfügt. Deshalb könne er nur als oberer Angelernter eingestuft werden und sei auf eine Tätigkeit als Pförtner an der Nebenpforte verweisbar, die in Deutschland noch existiere. Ein bestimmter Arbeitsplatz müsse ihm nicht angeboten werden.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Mai 2010,Az.: L 3 R 510/06
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