Bootshalter-Haftpflichtversicherung ist in Italien Pflicht
(ac) Bootseigner, die italienische Binnen- und Küstengewässer befahren, brauchen den Nachweis einer Bootshalter-Haftpflichtversicherung. Die Württembergische Versicherung AG weist darauf hin, dass der italienische Gesetzgeber die Mindestversicherungssummen dieser Pflichtversicherung zum 11.06.2012 verdoppelt. Im Gegensatz zu Deutschland muss jeder Bootseigner in Italien eine Bootshalter-Haftpflichtversicherung nachweisen. Dies gilt sowohl beim Befahren der italienischen Binnengewässer, wie zum Beispiel dem Gardasee, als auch der Küstengewässer am Mittelmeer.
Versicherungsbestätigung muss immer an Bord sein
Der Versicherungsnachweis erfolgt per „Blauer Versicherungskarte“ für Italien (Certificato di Assicurazione) und ist in italienischer und deutscher Sprache abgefasst. Diese Versicherungsbestätigung erhalten Bootseigner auf Anfrage bei ihrer Versicherungsgesellschaft. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren. Die Versicherungsbestätigung muss immer an Bord mitgeführt werden. Sie wird bei der Einfahrt in italienische Häfen benötigt und von den italienischen Behörden regelmäßig kontrolliert.
Mindestversicherungssumme gegebenenfalls erhöhen lassen
Die Mindestversicherungssummen in Italien betragen derzeit 2,5 Mio. Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden. Ab dem 11.06.2012 verdoppeln sich diese Summen auf 5 Mio. Euro für Personen- und 1 Mio. Euro für Sachschäden. Bootseigner, die einen Vertrag mit geringeren Summen haben, müssen diesen vor Ausstellung einer Versicherungsbestätigung für Italien bei ihrer Versicherungsgesellschaft entsprechend erhöhen lassen. Ansonsten kann es passieren, dass die Einfahrt per Schiff nach Italien nicht erlaubt wird.
Foto: Württembergische Versicherung AG
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