EU-Richtlinienentwurf zum erweiterten Anlegerschutz nicht finanzierbar
(ac) Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission zur Erweiterungen der Anlegerentschädigung. Er sieht die zusätzlichen Belastungen für deutsche Wertpapierhandelsunternehmen in der gegenwärtigen Beitragsstruktur der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als nicht tragbar an. Schon mit der Finanzierung des Entschädigungsfalles Phoenix Kapitaldienst in Höhe von 200 Mio. EUR und einem Anspruch des Anlegers von maximal 20.000 EUR habe die EdW erhebliche Probleme.
Mit dem am Dienstag veröffentlichten Richtlinienentwurf der EU-Kommission sind zahlreiche Erweiterungen der Anlegerentschädigung auch gegenüber unabhängigen Vermögensverwaltern verbunden. So soll sich der Anspruch des einzelnen Anlegers für Wertpapierverbindlichkeiten von 20.000 EUR auf 50.000 EUR erhöhen. Auch soll eine Mindestausstattung aufgebaut werden. Diese soll nicht nur national die potenziellen Entschädigungsansprüche sicherstellen, sondern auch etwaige Engpässe der Entschädigungseinrichtungen anderer EU-Länder.
Trotz der Anhebung der Beitragslast um das 3,5-Fache im letzten Jahr ist weder die Finanzierung des Phoenix-Schadens gesichert, geschweige denn die Aufbringung eines Deckungsstocks für künftige Entschädigungsfälle oder Überlastungen anderer Entschädigungseinrichtungen denkbar. Da eine nochmalige Aufstockung der Beiträge nicht zumutbar ist, wird der nationale Gesetzgeber um eine grundlegende Neuordnung der Anlegerentschädigung wohl nicht herumkommen.
„Wir halten eine funktionierende Anlegerentschädigung für notwendig und begrüßen ihre Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union. Ohne eine grundlegende Neuordnung der Anlegerentschädigung befürchten wir aber, dass es zu nachteiligen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der EdW-Institute kommt. Insbesondere die überproportionale Belastung der unabhängigen Institute geht letztlich zuungunsten der Anleger“, so Dr. Nero Knapp, geschäftsführender Verbandsjustiziar des VuV. Anleger hätten ein vitales Interesse daran, dass unabhängige Anbieter entlastet und nicht von unverhältnismäßigen Abgabenlasten erdrückt werden, so Knapp.
Ein wesentlicher Kritikpunkt des VuV an der Richtlinie sind fehlende Vorgaben in Bezug auf die unterschiedlichen Risikoklassifizierungen innerhalb der Wertpapierhandelsunternehmen. „Unabhängige Vermögensverwalter haben grundsätzlich keinen Zugriff auf Kundengelder. Das Risiko eines Entschädigungsfalles ist daher so gut wie ausgeschlossen. Diese Tatsache muss sich nachhaltig in den Beiträgen zur Entschädigungseinrichtung widerspiegeln“, argumentiert Dr. Nero Knapp, geschäftsführender Verbandsjustiziar des VuV.. Er wünscht sich hier konkrete Vorgaben von der Kommission.




