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Management & Wissen 20. Juni 2012

Fast jeder vierte Vermittler muss noch Qualifikation abschließen

(ac) Von der Alte-Hasen-Regelung profitieren nur ca. 20% der 34c-Inhaber, hingegen muss fast jeder vierte Vermittler von Kapitalanlagen bis zum 31.12.2014 noch eine Qualifikation als Sachkundenachweis gemäß §34f GewO abschließen, um anschließend noch Investmentfonds, geschlossene Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen. 41% der Vermittler haben bereits eine anerkannte Qualifikation (gem. §4 FinVermV). 16% der Befragten gaben an, unter einem Haftungsdach zu agieren oder keine Vermögensanlagen zu vermitteln. Das ergibt die Auswertung von über 2.800 Teilnehmer(innen) des GOING PUBLIC! Online-Qualifikations-Checks, den es auch als Exklusiv-Version für Vertriebe/Pools/KAGs etc. gibt.

Fördermittel bei der Kurswahl beachten

„Diese Zahlen zeigen, dass es bereits jetzt im Bereich der Anlageberatung und –vermittlung ein hohes Qualifikationsniveau gibt. Berater und Vermittler, die noch etwas tun müssen und sich gleich gut positionieren möchten, sind daher gut beraten, gleich eine höhere Qualifikationsstufe als die Sachkundeprüfung anzustreben“ empfiehlt GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz. „Auch mögliche Fördermittel können bei einem Fachwirt-Abschluss viel höher liegen“ ergänzt Kuckertz.

Viele Lücken beim lückenlosen MaBV-Nachweis

Nur 56% aller Umfrageteilnehmer haben die Erlaubnis gem. 34c GewO ununterbrochen seit dem 01.01.2006 und könnten daher in den Genuss der Alte-Hasen-Regelung kommen. Jedoch können davon 65% nicht lückenlos alle MaBV-Prüfberichte nachweisen.

Leserkommentare

21.06.12 Norman Argubi www.finanz-center.com

Es ist ja auch mal wieder eine schräge Regelung entstanden. Anstatt den Vertrieb von Anlagen einfach als Maßstab zu nehmen, zum Beispiel von schlichten Provisionsabrechnungen, sollen jetzt MABV berichte dienen.

Diese waren schon vorher sinnbefreit. Diese eigentlich schon immer teure Prüfung eines Wirtschaftsprüfers hat i.d.R. jeder Steuerberater übernommen.

Nachdem Jahrelang die Gewerbeämter diese angemahnt hatten, hatte man seit 2004 darauf verzichtet - zumal der WP / StB sowieso nichts prüfen kann. Die Prospekte sind schon alle BAFin geprüft. Höchste eine Anzeige könnte mal falsch sein und nicht alle Notwendigen Angaben laut PAngVO enthalten haben.

Jetzt werden die MABV Prüfungen wieder en vogue und die WPs reiben sich die Hände und haben die Preise dafür jetzt schon um 100 - 200% angehoben.

Vielen Dank.

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