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Steuern & Recht 30. Januar 2012

Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten

(ac) Nach Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat das Berliner Kammergericht Air Berlin und Ryanair untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Air Berlin muss künftig die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Ryanair wurde dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen.

Die Richter des Kammergericht Berlin stellten klar: Es reicht nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird. Eine Fluggesellschaft müsse immer den korrekten Endpreis angeben – einschließlich aller Gebühren und Zusatzkosten, soweit sie für den Kunden obligatorisch sind.

Zahlreiche Verfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet

Seit November 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Damit sollen Passagiere vor irreführenden Lockangeboten geschützt werden. Doch viele Fluggesellschaften halten sich nicht daran und versuchen die Regelung zu umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb bereits zahlreiche Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.

LG Berlin, Urteil vom 04.01.2012, Az.: 16 O 27/09, nicht rechtskräftig und Urteil vom 09.12.2011, Az.: 15 O 160/09, nicht rechtskräftig

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