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Management & Wissen 12. August 2011

Fünf-Punkte-Plan zur Verhinderung von Armut durch Erwerbsminderung

(ac) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat heute einen Fünf-Punkte-Plan zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes vorgestellt. Grund ist die stete Abwärtsentwicklung der durchschnittlichen Zahlbeträge von neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten. „Es besteht dringender Handlungsbedarf, damit die Erwerbsminderung nicht für immer mehr Menschen zu einem Armutsrisiko wird“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer bei einer Pressekonferenz in Berlin. Allein bei den Männern seien die Beträge in weniger als zehn Jahren von 817 Euro auf 672 Euro gesunken. „Dazu kommt, dass immer mehr der betroffenen Menschen Grundsicherung beziehen“, warnte Bauer. Der Verbandspräsident betonte, dass ausgerechnet diejenigen die volle Tragweite dieses Armutsrisikos zu spüren bekämen, die arbeiten wollten, es aber nicht mehr könnten.

Mit einem Fünf-Punkte-Plan zeigt der SoVD auf, wie die Entwicklung entschärft werden kann. „An erster Stelle sind größere Anstrengungen bei Prävention und Rehabilitation erforderlich, zum Beispiel indem die zusätzlichen Mittel aus der Rentenkasse in diese Bereiche investiert und ein flächendeckendes betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt werden“, forderte Bauer. Zudem müssten die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten abgeschafft und die Zurechnungszeiten angehoben werden. „Dadurch kann ein klaffendes Loch in der Erwerbsbiographie eines erwerbsgeminderten Menschen geschlossen werden“, sagte Bauer. Zusätzlich fordert der SoVD sowohl einen gleichen Zugang zur Grundsicherung für alle voll Erwerbsgeminderten und einen gestaffelten Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter. „So könnte gewährleistet werden, dass erwerbsgeminderte Menschen schon bei einer Rente von 300 Euro und einem Grundsicherungsbedarf von 660 Euro rund 175 Euro mehr pro Monat zur Verfügung hätten“, erklärte Bauer.

Die Broschüre „Fünf-Punkte-Plan des SoVD zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes – Forderungen und Vorschläge des SoVD zur Verhinderung von Armut durch Erwerbsminderung“ ist unter www.sovd.de abrufbar.

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