Steuern & Recht 07. September 2010

Keine normale Wohnungsnutzung bei ständigem Lüften möglich

(ac) Kann in einer Wohnung Schimmelbildung nur durch durchgehendes Lüften vermieden werden, widerspricht dies den an eine normale Wohnnutzung zu stellenden Anforderungen. Eine Minderung ist gerechtfertigt, im vorliegenden Fall sogar bis zu 100%.

Im konkreten Fall mietete eine Frau für sich, ihren Ehemann und ihre drei Kinder eine Wohnung in München. Nach Einzug in die Wohnung begann sich in allen Räumen Schimmel zu bilden. Als sich schließlich der Schimmel in allen Schlafzimmern, der Küche und dem Wohnzimmer teilweise vom Fußboden gemessen bis zu einer Höhe von 80 cm und mehr ausgebreitet hatte, forderte die Mieterin die Vermieterin auf, den Schimmelbefall begutachten zu lassen. Diese maß aber lediglich die Feuchtigkeit und händigte der Mieterin die Broschüre „Richtiges Heizen und Lüften“ aus. Das Anwesen sei schließlich nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet. Die Schimmelbildung könne daher nur an der mangelhaften Lüftung durch die Mieterin liegen.

Darauf hin erhob die Mieterin Klage beim Amtsgericht München. Sie forderte die Schimmelbeseitigung. Darüber hinaus wollte sie festgestellt wissen, dass sie ihre Miete um 100% mindern könne. Schließlich bestehe eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. Ihr Ehemann, ihre 16, 13 und 7 Jahre alten Kinder und auch sie selbst würden bereits unter Erkrankungen des Bronchialsystems leiden.

Der zuständige Richter beim Amtsgericht München gab der Klage in vollem Umfang recht: Der vom Gericht herangezogene Sachverständige stellte fest, dass selbst durch das während der Begutachtung erfolgte intensive Lüften mit langen Lüftungsintervallen dieses nicht geeignet war, die in den Räumen vorhandene Feuchtigkeit dauerhaft zu beseitigen. Die ermittelten Werte lagen auch nur während des Lüftens in einem Bereich, in dem es nicht zu einer Schimmelbildung kommen kann. Dies bedeute praktisch, dass nur bei immerwährendem Lüften kein Schimmel entstehen würde.

Ständiges, durchgehendes Lüften sei der Mieterin – so der Richter – jedoch nicht zumutbar. Es widerspräche eklatant den an eine normale Wohnnutzung zu stellenden Anforderungen. Das für eine Wohnnutzung erforderliche Lüftungsverhalten dürfe nicht so weit gehen, dass dadurch die Nutzung der Wohnung und das Lebensverhalten der Mieterin eingeschränkt werden. Insbesondere müsse es der Mieterin auch möglich sein, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, bei der sie tagsüber nicht in der Wohnung sei und folglich nicht lüften könne. Das erforderliche Lüften müsse daher auch in den Morgen- und Abendstunden durchführbar sein. Darüber hinaus könne es auch nicht angehen, dass ein Mieter gezwungen werde, bei geöffnetem Fenster zu schlafen. Als wesentlichen Bereich des persönlichen Lebens und der Ruhe müsse es der freien Entscheidung der Mieterin offen stehen, ob sie bei offenem oder geschlossenen Fenster schlafe. Dies gelte insbesondere auch bei niedrigen Außentemperaturen. Auch die Mietminderung sei begründet. Es bestünde eine konkrete Gesundheitsgefährdung auf Grund des großflächigen, massiven Schimmelbefalls. Die intensive Pilzbesiedlung und das extrem hohe Aufkommen von Milben mache eine Nutzung der Wohnung unmöglich.

AG München. Urteil vom 11.06.2010, Az.: 412 C 11503/09

Leserkommentare

Für diesen Artikel sind noch keine Kommentare verfügbar.

Hier können Sie Ihren Kommentar abgeben*

Name*
E-Mail-Adresse*
Webseite
Sicherheitscode*
schließen

Artikel empfehlen

Meine Daten:

Bitte füllen Sie alle mit Stern (*) gekennzeichneten Felder aus.
Neueste Blogeinträge

Die Crux mit den Vergleichsrechnern

"Der Aufschrei nach dem Rating"

Experten kommentieren das Branchengeschehen

Anzeige

AssCompact TV

Januar 2012 – Expertentalk mit Andreas Buhr
  • Restart Neugeschäft - was sich ändert
  • Wie funktioniert Empfehlungsgeschäft?
    Online oder Offline?

Neue Sendung im Februar 2012

Videointerview

Das Video zur Serie "Makler im Gespräch"
  • mit Adolf Bandt, LAVM Versicherungsmakler
  • Tipps vom Makler für Makler

Makler im Gespräch

AssCompact Wissen Forum - Mehr Infos
Forum bAV
Forum bAV

Vorträge, Diskussionen, Workshops rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge

30 Aussteller und hochkarätige Referenten

Am 11.09.2012 in Düsseldorf/Neuss

Die aktuelle Ausgabe - Jetzt bestellen
Die aktuelle Ausgabe
Nr. 01 / 2012

Titelinterview: "Strategischer Partner und keine Produktpolitik", WWK Versicherungen

Sonderthema Ausblick 2012

Die nächste Ausgabe erscheint ab 03.02.2012

Die aktuelle Ausgabe - Jetzt bestellen
Die aktuelle Ausgabe
Sonderedition III/2011
bAV

bAV vor einer Renaissance

Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen

Aktuelle rechtliche Fragen der bAV

Bestellen unter info@asscompact.de

Die aktuelle Ausgabe - Jetzt bestellen
Die aktuelle Ausgabe
Nr. IV / 2011

Sicher anlegen

Erfolgreiche Strategien mit Multi-Asset-Fonds

Investieren in Gold - Pro und Contra

Die nächste Ausgabe im März 2012

AssCompact Trends IV/2011 - Gesamtübersicht
Stimmungsbarometer

Vertriebsstimmung sinkt weiter

Sonderteil: Schadenmanagement

Vertriebsstimmung und Maklers Favoriten