Private E-Mails während der Arbeitszeit
(ac) Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 31.05.2010 ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, wenn der private E-Mail Verkehr während der Arbeitszeit „exzessiv“ ist. Im konkreten Fall hatte der langjährige Mitarbeiter über einen Zeitraum von sieben Wochen täglich mehrere Stunden mit dem Schreibe und Versenden von privaten E-Mails zugebracht. Eine Anmahnung war nicht erforderlich.
LAG Niedersachsen, Az.: 3 CA 311/08
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