Reform des Aktienrechts
(ac) Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Aktienrechts beschlossen. Im Mittelpunkt der Reform steht unter anderem die Flexibilisierung der Finanzierungsmöglichkeiten. Kernkapital soll zukünftig auch mit der Ausgabe von Vorzugsaktien gebildet werden können. Des Weiteren wird die Möglichkeit der sogenannten „umgekehrten Wandelschuldverschreibung“ geschaffen. Ein Wandlungsrecht steht somit auch dem Schuldner – der Aktiengesellschaft – zu.
Weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Transparenz hinsichtlich der Beteiligungsstrukturen. Daher wird die Ausgabe von Inhaberaktien an besondere Voraussetzungen geknüpft: Die Inhaberaktie von einer nichtbörsennotierten Aktiengesellschaft soll künftig nur noch verwendet werden, wenn die entsprechende Sammelurkunde dauerhaft bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die zuständigen Behörden in Ermittlungsfällen auf wichtige Informationen zugreifen und die Identität des Aktionärs feststellen können.
Des Weiteren sollen missbräuchliche Aktionärsklagen erschwert werden.
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