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Management & Wissen 27. Januar 2012

Regelmäßige Zahnarztbesuche lohnen sich

(ac) Gerade im Bereich der Zahngesundheit zahlt es sich aus, Eigenverantwortung zu übernehmen. Präventionsarbeit lohnt sich hier besonders. In den vergangenen Jahrzehnten konnte durch Aufklärungskampagnen unter anderem an den Schulen die Zahngesundheit in Deutschland massiv verbessert werden. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung ist heute bei einem Zwölfjährigen weniger als ein Zahn von Karies befallen, vor 30 Jahren waren es im Schnitt sieben Zähne. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Wenn Sie diese Termine regelmäßig wahrnehmen, fällt der Eigenanteil geringer aus, falls Sie später einmal Zahnersatz benötigen. Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse für Kronen, Brücken, Prothesen und Reparaturen.

Das zahlt die Krankenkasse

Laut dem gesundheitspolitischen Merkblatt des Bundesministerium für Gesundheit bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach der Diagnose, dem sogenannten Zahnbefund, und nicht nach der gewählten Therapie. Für jeden Befund gibt es eine festgelegte Standardversorgung, die sogenannte Regelversorgung. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, einem Gremium, an dem Vertreter der Krankenkassen, der Ärzteschaft und Vertreter der Patientinnen und Patienten beteiligtsind. Wenn Sie Zahnersatz benötigen und sich für die Regelversorgung entscheiden, werden die Kosten hälftig aufgeteilt: 50% trägt der Versicherte, 50% trägt die Krankenkasse. Das ist der Festzuschuss. Er ist für alle Versicherten einheitlich, unabhängig von ihrer Krankenkasse. Man kann frei entscheiden, welche Versorgung man wünscht. Der Zuschuss wird immer gezahlt. Für Kinder gelten die gleichen Regelungen wie für Erwachsene. Der Grund, warum ein Zahn ersetzt werden muss, hat keine Auswirkungen auf das Zuschuss-Verfahren. Bei Gewalttaten und unverschuldeten Unfällen kann der Verursacher des Zahnverlustes in Regress genommen werden. Um die Klage muss sich der Versicherte selber kümmern.

Vollständige Kostenübernahmeim Härtefall

Um Versicherte vor unzumutbaren finanziellen Belastungen zu schützen, gibt es Härtefallregelungen. Versicherte, die über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten die Leistungen der Regelversorgung, ohne eine Eigenbeteiligung zahlen zu müssen. Diese Regelung greift bei Beziehern von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung nach dem SGB III oder BaföG. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt bei 1.050 Euro brutto. Hat man einen Ehepartner oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, darf das gemeinsame Einkommen höchstens 1.443,75 Euro betragen. Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze um 262,50 Euro. Für Versicherte, deren Einkommen nahe an den Befreiungsgrenzen liegt, gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung: Die maximale Zuzahlung ist auf das Dreifache des Betrages begrenzt, um den das Bruttoeinkommen die zur vollständigen Zuzahlungsbefreiung maßgebende Einkommensgrenze überschreitet. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Regelversorgung oder aufwändigere Lösungen

Generell gilt: Wenn eine andere Therapie als die Regelversorgung gewählt wird, geht der Festzuschuss nicht verloren. Aber die Mehrkosten muss der Versicherte selber zahlen. Das gilt zum Beispiel bei einer Goldlegierung für Kronen und Brücken anstelle eines Materials ohne Edelmetall, oder für eine besondere Verblendung einer Krone, oder für ein Implantat an Stelle einer Prothese. Es gibt allerdings Ausnahmen, so haben Versicherte bei Vorliegen von besonderen Krankheitsbildern (z. B. bei angeborenen Fehlbildungen) Anspruch auf Implantate. Die Situation für Privatversicherte ist vom jeweiligen Tarif abhängig.

Zahnarztbesuche mit dem Bonusheft dokumentieren

Das Bonusheft erhält man kostenlos in der Zahnarztpraxis. Zu empfehlen ist es, das Heft zu jeder Untersuchung mitzunehmen und es sich abstempeln zu lassen. Wenn später einmal Zahnersatz benötigt wird, wird dies mit höheren Zuschüssen von der Krankenkasse belohnt. Wenn Kontrolluntersuchungen über fünf Jahre dokumentiert sind, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse von 50 auf 60% der Regelversorgung. Sind Kontrolluntersuchungen über zehn Jahre belegt, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen auf 65%.

Lassen Sie sich vor umfangreichen Behandlungen beraten

Der Zahnarzt muss einen Heil- und Kostenplan erstellen, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung beinhaltet. Es sind auch Angaben zum Herstellungsort bzw. -land des Zahnersatzes zu machen. Da die Preise gerade für umfangreiche Behandlungen stark variieren können, sollte man sich von seiner Krankenkasse beraten lassen, bevor man unterschreibt. Alternativ können Patientenberatungsstellen eine Einschätzung geben. Wer sich für die Regelversorgung entscheidet, erhält generell eine gute zahnmedizinische Versorgung. Wahltarife und Zahnzusatzversicherungen Einige Kassen bieten einen Wahltarif für Zahnersatz an. Versicherte, die dieses Angebot nutzen, bekommen zusätzlich zum normalen Festzuschuss weitere Zuschüsse für Zahnersatz. Familienversicherte müssen ebenfalls zahlen, wenn sie vom Wahltarif profitieren wollen. Gesetzlich Krankenversicherte können auch entweder direkt bei einem privaten Versicherer eine Zusatzpolice abschließen, oder sie bekommen solche Privatpolicen von ihrer gesetzlichen Kasse vermittelt. Das kann sinnvoll sein, wenn teurer Ersatz wie Implantate gewünscht wird. Bei einer privaten Zusatzversicherung gibt es nach Vertragsunterzeichnung allerdings Wartezeiten, erst danach hat man Anspruch auf Leistungen.

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