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Management & Wissen 23. Juli 2012

Regierung lehnt Verbot komplexer Finanzprodukte ab

(ac) Die Bundesregierung lehnt das vom Bundesrat geforderte Verbot komplexer und riskanter Finanzprodukte ab. Solche Verbote würden den Zugang zu Finanzprodukten beschränken, heißt es in der als Unterrichtung (BT-Drs.: 17/10252 - abrufbar unter www.bundestag.de) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (BT-Drs.: 17/10040 - abrufbar unter www.bundestag.de). „Wenn ein Missstand vorliegt, kann die Bundesanstalt bereits nach geltendem Recht ein Verbot aussprechen“, begründet die Bundesregierung ihre Haltung. Auch die Schaffung einer nichtstaatlichen Organisation, die als „Finanzmarktwächter“ fungieren soll, wird abgelehnt. Zwar teile die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrats, Information und Schutz der Verbraucher in Bezug auf Finanzprodukte zu stärken. Die Bundesregierung hat dazu unter anderem verschiedene Organisationsmodelle zur Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest geprüft. Im Ergebnis wurde jedoch entschieden, keine neuen Strukturen zu schaffen, sondern die von der Bundesregierung seit 1964 geförderte Stiftung Warentest zu nutzen und zu stärken.

Einen „Finanzmarktwächter“ hatten sowohl SPD (Zum Artikel) sowie Bündnis 90/Die Grünen (Zum Artikel) im Frühjahr in Anträgen gefordert, wie AssCompact berichtete. Der Verbraucherschutzausschuss hatte die Anträge jedoch abgelehnt: Zum Artikel.

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