Regierungsentwurf zum „Restrukturierungsgesetz“ beschlossen
(ac) Die Bundesregierung hat am 25.08.2010 einen Entwurf zum „Restrukturierungsgesetz“ beschlossen. Das Gesetz geht zurück auf die am 31.03.2010 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte zur Finanzmarktregulierung und umfasst unter anderem folgende Inhalte:
– Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten
– Einführung von Instrumenten zur Krisenbewältigung bei systemrelevanten Kreditinstituten
– Gesetz zur Einrichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
– Verlängerung der Verjährungsfrist für die Haftung von börsennotierten Aktiengesellschaften bzw. Kreditinstituten
Zudem sieht der Entwurf Änderungen im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und im Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz vor, die eine breit angelegte Neuorganisation der mit staatlichen Maßnahmen gestützten Kreditinstitute beschleunigen und außerdem die Beendigung des staatlichen Engagements vereinfachen soll.
Banken sollen Krisen selbst bewältigen
Im Restrukturierungsgesetz ist ein so genanntes Reorganisationsverfahren festgehalten, das Banken bei der eigenverantwortlichen Sanierung und Reorganisation in Zukunft unterstützt. Neben dieser privatwirtschaftlichen Lösung wird im Wege einer Änderung des Kreditwesengesetzes die Möglichkeit geschaffen, systemrelevante Unternehmensteile zum Schutz der Finanzmarktstabilität auf einen Dritten zu übertragen.
Für die hiefür benötigten Mittel wird ein Restrukturierungsfonds eingerichtet. Der Fonds wird durch Beiträge der Kreditwirtschaft finanziert und untersteht der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung. Dazu sollen alle Kreditinstitute in Deutschland jährlich eine Bankenabgabe leisten - dies sich nach der Risikoausrichtung und dem Vernetzungsgrad der Bank richtet.




