Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben
(ac) Nach Aussagen des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen nicht rechtzeitug abgeben, härtere Zeiten. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter (AStBV Nr. 132 Abs. 1 – Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sofort an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. „Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht“, appelliert Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des DStV.
Zwar stellte auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Meinung eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ dar. Dies gilt unverändert aber nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. In vielen Fällen beruht aber die Verspätung auf anderen Gründen, wie Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergessen. In diesem Sinne verzichtete eine frühere Version der genannten Anweisung (AStBV 2009) ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle, sofern Steueranmeldungen im Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen.
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