Swiss Life bringt erstes Pflegeprodukt
(ac) Swiss Life hat ihr erstes Vorsorgeprodukt im Pflegesegment auf den Markt gebracht. Die Pflegerente mit „Geld-Zurück-Garantie“ leistet auch bei Demenz, garantiert Beitragsstabilität und im Pflegefall eine frei verfügbare Rente.
Den Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz gibt es in den Produktalternativen Der „Aufbauplan“ steht Menschen ab dem 40. Lebensjahr offen, zeichnet sich durch stark vereinfachte Gesundheitsfragen aus und leistet nach einer mindestens 10-jährigen leistungsfreien Zeit (Aufbauphase). Der „Aufbauplan“ garantiert ein festes Leistungsniveau ab Vertragsbeginn. Sollte man während der Aufbauphase pflegebedürftig werden, zahlt Swiss Life die vereinbarte Pflegerente nach Ablauf der leistungsfreien Zeit. Bei vergleichbaren Produkten leisten Wettbewerber häufig nur, wenn innerhalb einer vereinbarten Wartezeit eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit eintritt oder es werden lediglich die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.
Kapital aus Lebensversicherung für Pflegerente nutzen
Bei der Variante „Sofortschutz“ kann man sich ebenfalls ab dem 40. Lebensjahr versichern. Man erwirbt einen sofortigen und lebenslangen Versicherungsschutz ohne Warte- bzw. Karenzzeiten. „Zur Finanzierung eignet sich das Kapital aus ablaufenden Lebensversicherungen. Statt die Ablaufgelder auf Tages- oder Festgeldkonten mit Niedrigzins zu parken, kann man sie bei Swiss Life ganz gezielt zur Absicherung des Pflegefallrisikos einsetzen“, schlägt Matthias Jacobi, Vertriebschef (CMO) von Swiss Life in Deutschland, vor.
Die Höhe des Pflegeschutzes lässt sich anpassen. Zur Auswahl stehen die Varianten „Komfort“ und „Premium“ mit unterschiedlichen Leistungsstaffeln, die man um die Zahlung einer Einmalleistung ergänzen kann. Bereits zum Produktstart verlieh die Ratingagentur Morgen & Morgen die Bestnote „ausgezeichnet“ (5 Sterne) für den „Sofortschutz“ von Swiss Life.
Bei Tod, Geld zurück an die Verwandten
Der Kunde kann jederzeit auf das in der Police gebundene Kapital zugreifen. Falls der Versicherte stirbt, ohne pflegebedürftig geworden zu sein, werden 90 % der eingezahlten Prämie und die dem Vertrag zugeteilten Überschussanteile an die Angehörigen ausbezahlt. Das gilt auch für einen Versicherten, der bereits eine Pflegerente bezieht, wobei in diesem Fall dann zuvor geleistete Renten bei der Auszahlung abgezogen werden. Hat ein Versicherungsnehmer mindestens 18 Monate ununterbrochen eine Rente der Pflegestufe III bezogen, verzichtet Swiss Life auf die Herabsetzung der Pflegerente, sofern die Einstufung in eine geringere Pflegestufe erfolgt oder die Pflegebedürftigkeit entfällt.
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