Teures Unfall-Gutachten des Opfers muss Verursacher bezahlen
(ac) Wem als Beschuldigter die alleinige Haftung an einem Verkehrsunfall gerichtlich zugesprochen wurde, dessen Versicherung hat mit dem Schadensersatz und Schmerzensgeld für das Unfallopfer auch das Honorar des gegnerischen Sachverständigen in voller Höhe zu begleichen. Und das selbst dann, wenn die in Rechnung gestellten Gutachterkosten des Klägers überdurchschnittlich hoch ausfallen. Es gibt für streitende Prozessparteien in verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen keine Verpflichtung, sich eines möglichst günstigen Sachverständigen zu bedienen.
Amtsgericht Nürnberg, Az.: 31 C 8164/10
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