uniVersa mit Beitragsentlastung im Alter
(ac) Die uniVersa Krankenversicherung a.G. bietet ihren privat Krankenvollversicherten und Beihilfeberechtigten mit BE|flex eine zusätzliche, garantierte Beitragsentlastung im Alter an. Die Beiträge hierfür können durch das Bürgerentlastungsgesetz steuerlich geltend gemacht werden. In vielen Fällen reduziert sich damit der finanzielle Aufwand. Zudem sind die Beiträge arbeitgeberzuschussfähig. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausgeschöpft haben, können hierüber noch bis zur Hälfte sparen. Herzstück der neuen Komponente ist die Flexibilität. PKV-Versicherte können ihre spätere Beitragsentlastung frei wählen. Auf Wunsch lässt sich damit der Beitrag für die Krankenversicherung später sogar auf Null reduzieren, so die uniVersa. Auch der Starttermin für die Beitragsentlastung ist zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr frei bestimmbar. Der Beitragsaufwand in der Sparphase kann zudem jederzeit flexibel, beispielsweise an geänderte Lebensphasen sowie an die persönliche Einkommens- und Steuersituation, angepasst werden. Regelmäßige dynamische Erhöhungen – auch nach dem Starttermin im Alter – sollen für einen Werterhalt der Beitragsentlastung sogen. Rund um BE|flex bietet die uniVersa für Versicherte und Vermittler unter www.meine-beitragsentlastung.de verschiedene Hilfen an.
Leserkommentare
AssCompact TV Experten-Talk
- Finanzvertrieb geht heute anders
Neue Wege für Vermittler. Was müssen Sie konkret tun um erfolgreich zu sein?
Hier geht's zum Experten-Talk
Nächste Sendung am 07.06.2013
AssCompact TV News
- Themen: Weiterbildungsinitiative: „Gut beraten“ / Neues aus der Produktwelt / Immobilienmarkt: Keine Krise / Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft / Höherer Privatkostenanteil beim Zahnarzt / Intransparenz bei Allianz RiesterRente
Hier gehts zur AssCompact TV News Sendung
Nächste Sendung am 27.05.2013
Makler im Gespräch
- mit Versicherungsmakler Hans-Peter Schwandt



