Zum Vorliegen einer „regelmäßigen Arbeitsstätte“
(ac) Das Bundesministerium für Finanzen hat ein Schreiben zum Vorliegen einer „regelmäßigen Arbeitsstätte“ veröffentlicht (GZ IV C 5 – S 2353/11/10010; DOK 2011/1015706). Dies ist seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 09.06.2011 (Az.: VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) von Bedeutung, da ein Arbeitnehmer bei mehreren Tätigkeitsstätten nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte inne haben kann. Die Entfernungspauschale ist somit nur für Fahrten zwischen Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte anzusetzen.
Das BMF-Schreiben ist auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums - www.bundesfinanzministerium.de - abrufbar.
Leserkommentare
Für diesen Artikel sind noch keine Kommentare verfügbar.
Anzeige
AssCompact TV
März 2012 – Expertentalk mit Dieter Knörrer, Steffen Ritter und Sebastian Holfelder
- Mehr Ertrag durch professionelle Kundenarbeit
- Interessante Impulse rund um das Thema "Jungmakler"
Welche Qualifikationen muss ein Jungmakler haben?Wie innovativ muss ein Makler heute sein?




