R+V erweitert ihre Absicherung gegen Insolvenzanfechtungen: Ab dem 01.03.2016 bietet der genossenschaftliche Versicherer die Zusatzabsicherung auch mit einer Rechtsschutz-Deckung an. Im Rahmen der „R+V-ProfiPolice WKV plus“ kann der Kunde im Falle einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter die Rechtmäßigkeit dieser Anfechtung anwaltlich prüfen lassen und sich so gegen eine Zahlungsklage wehren. Die Kostenübernahme muss spätestens sechs Monate nach der Anfechtungserklärung bei R+V beantragt werden. Der Versicherungsschutz kann wie bisher um das 5-, 10-, 15- oder 20-Fache der Versicherungssumme erhöht werden.
Hintergrund zur Insolvenzanfechtung
Das Hauptaugenmerk des Insolvenzverwalters liegt auf dem Erhalt des zahlungsunfähigen Unternehmens als Ganzes. Hierzu kann er Zahlungen anfechten und zurückfordern, die in den zurückliegenden zehn Jahren getätigt wurden. Eine Zahlung ist anfechtbar, wenn der Gläubiger den Vorsatz des Schuldners kannte, andere Gläubiger mit dieser Zahlung zu benachteiligen. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der Gläubiger wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte. Der Bundesgerichtshof leitet diese Kenntnis aus Anzeichen wie verzögerten Zahlungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Stundungen her. (ad)
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