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23. September 2016
Worauf in der Unfallversicherung bei der Beratung zu achten ist

Worauf in der Unfallversicherung bei der Beratung zu achten ist

Auch bei der Unfallversicherung gilt, die Details im Blick zu haben, um Kunden optimal beraten zu können. Richtschnur hierbei sollte immer der Sinn und Zweck einer Unfallversicherung sein: ein normales Leben zu ermöglichen, wenn die Umstände gerade alles andere als normal sind. Versicherungsmakler Wolfgang Freche gibt einen Überblick über die wichtigsten Bausteine einer Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung ist relativ einfach verkauft. Der Kunde sieht den Bedarf und versteht den Nutzen. Denn jeder kann sich vorstellen, dass der behindertengerechte Umbau der eigenen Immobilie leicht sechsstellige Eurowerte erreicht. Die Sirene des Krankenwagens ist täglich zu hören, was ebenfalls auf einen hohen Bedarf schließen lässt. Fakt ist, dass der Kunde, die Unfallgefahr als eine Bedrohung wahrnimmt. Zudem ist der Versicherungsschutz der Unfallversicherung relativ günstig einzukaufen. Das senkt den Widerstand zum Vertragsabschluss natürlich zusätzlich.

Die wichtigsten Bausteine im Überblick

Doch weil diese Absicherung vertrieblich einfach ist, beschäftigen sich viele Vermittler oft nicht intensiv genug mit den verschiedenen Produkten. Dabei gibt es im Detail einiges zu beachten.

Auf verbesserte Gliedertaxe achten

Die Grundlage für die Leistungsberechnung bildet die so­genannte Gliedertaxe. Vermittler sollten auf eine verbesserte Gliedertaxe nicht verzichten, da die in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) enthaltene Variante nicht bedarfsgerecht ist. Die Bedingungen zum Beispiel der Haftpflichtkasse Darmstadt, der Interlloyd und der InterRisk sind in diesem Punkt vorbildlich.

Die verbesserten Prozentwerte sind sicherlich eine Erleichterung, wenn es darum geht, eine bedarfsgerechte Leistung zu erhalten. Das hat auch mit dem Empfinden des Kunden zu tun. Jeder wird den vollständigen Verlust seines Armes als eine sehr hohe Invalidität ansehen. Zumindest in der ersten Zeit. Wenn der Versicherer dann nur 70% gemäß der Standard-Gliedertaxe leistet, dürfte der Kunde enttäuscht sein oder sich sogar nicht richtig ernst genommen fühlen. Makler können dem vorbeugen, indem sie nur Versicherungsschutz mit verbesserter Gliedertaxe oder gar berufsbedingten Mehrleistungen anbieten.

„Sinne“ und „innere Organe“ absichern

Noch wichtiger ist aber, dass in der verbesserten Gliedertaxe nicht nur Knochen aufgeführt sind, sondern auch Sinne und vor allem innere Organe. Nicht selten verursachen Unfälle innere Verletzungen, die zu dauerhaften Einschränkungen führen. So führt zum Beispiel der Verlust beider Nieren zu dauerhafter Dialysepflicht. Das wird zwangsläufig den Alltag und das Berufsleben beeinträchtigen. Mit dem Geld aus der Unfallversicherung lässt sich der Alltag organisieren und der Einkommensverlust teilweise kompensieren.

Sinnvolle Hilfeleistungen

Unter diesem Gesichtspunkt sind im Übrigen auch Hilfeleistungen des Versicherers interessant. Viele Unternehmen sagen dem Kunden in den Bedingungen Unterstützung für die erste Zeit nach einem Unfallereignis zu. Da der Unfall sich bedingungsgemäß ja plötzlich ereignet, werden einen die unangenehmen Folgen erst recht überraschen. Hier ist es eine große Hilfe, wenn der Versicherte Anspruch auf Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen und medizinischer Abklärung, aber auch auf Hausmeisterdienst und Besorgungen und Einkäufe hat. Trotzdem sollten im Beratungsgespräch diese Dienste für gewöhnlich nicht in den Vordergrund gestellt werden. Bei alleinstehenden Senioren sind diese sogenannten Assistance-Leistungen aber gleich viel interessanter. In diesem Fall sollten umfangreiche, aber sinnvolle Hilfeleistungen in der Empfehlung berücksichtigt werden.

Auf den Mitwirkungsanteil achten

Optimal wäre es zudem, wenn der Versicherer auf Leistungskürzungen bei Mitwirkung von Vorerkrankungen vollständig verzichtet. Da der Versicherer die Mitwirkung von Vorerkrankungen am ermittelten Invaliditätsgrad nachzuweisen hat, kann man diesem Thema aber in den meisten Fällen entspannt entgegensehen. Trotzdem wäre ein Verzicht natürlich vorzuziehen. Manchmal lässt sich der sogenannte Mitwirkungsanteil – aus gutem Grund – nicht vermeiden. Zum einen, wenn schon eine relevante Vorerkrankung bekannt ist, und zum anderen, wenn der Versicherer auf Gesundheitsfragen verzichtet.

Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Letztere Variante ist vertrieblich immer dann sehr interessant, wenn es keine alternativen Möglichkeiten mit Gesundheitsprüfung mehr gibt. An dieser Stelle spielt sich derzeit die Unfallversicherung der Stuttgarter in den Vordergrund, da hier auf alle Fragen verzichtet wird und auch der Beruf nahezu keinen Einfluss auf die Einstufung hat. Zusätzlich ist hier eine Absicherung gegen schwere Krankheiten bis zu 30.000 Euro möglich. Der Pferdefuß ist ein Mitwirkungsanteil von 35%. Dieser ist aber insofern verständlich, als der Versicherer natürlich auch das Kollektiv schützen muss. Ansonsten wäre der Tarif schnell wieder vom Markt verschwunden.

Insektenbisse einschließen

Nicht nur im ländlichen Raum ist ein expliziter Einschluss von Insektenbissen in die Unfalldefinition sinnvoll. Zudem sollte die Zecke, die streng genommen eine Spinne und kein Insekt ist, ausdrücklich genannt sein, da ihr Biss zu nachhaltigen Einschränkungen führen kann. Und da der Versicherungsschutz auch weltweit gilt, sollte auch an andere Insekten und die durch diese verursachten Krankheiten gedacht werden.

Bewusstseinsstörungen berücksichtigen

Unbedingt notwendig ist der Einschluss von Unfällen, die infolge einer Bewusstseinsstörung eintreten. Gerade beim Auto­fahren kann ein leichter Schlaganfall oder Herzinfarkt zu einem schweren Unfall führen. Inwieweit durch Alkohol verursachte Bewusstseinsstörungen eingeschlossen sein müssen, darf jeder Vermittler und sein Kunde selbst entscheiden.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2016, Seite 48 f.

 
Ein Artikel von
Von Wolfgang Freche

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Markus Reitschuster am 23. September 2016 - 10:28

Sehr geehrter Herr Freche,

vielen Dank für diese Zusammenstellung wesentlicher Merkmale. Allerdings denke ich der wohl wichtigste Parameter einer Unfallversicheurng ist die Versicherungssumme, da diese ja ausschlaggebend ist, ob die Versicherungsleistung reicht alle Kosten zu decken. Und gerade dabei braucht der potentielle Versicherte doch am meisten Beratung, da er die Mechanismen (Gliedertaxe, Progressionen) zwar nachvollziehen kann, aber wohl kaum selber abschätzen kann welcher Invaliditätsgrad zu welchem finanziellen Schaden führen kann. Gerade bei Bemessung ausserhalb der Gliedertaxe (z.B. kognitive Beeinträchtigungen nach Schädeltrauma) können hier die Erwatungen deutlich unterschiedlich sein.

Viele Grüße

Markus Reitschuster

Gespeichert von Ditmar Gall am 28. September 2016 - 15:43

Es ist immer wieder erstaunlich, dass neben der Lehrliteratur über bedarfsgerechte Versicherungssummen, die Qualität der Unfallversicherung über Versicherungsbedingungen/Leistungsausweitungen berichtet wird. Selbst der BdV ist nicht bereit, auf seiner Internetseite die Bedarfsberechnung/Formel von Versicherungssummen zu veröffentlichen.
Was nützt das beste Bedingungswerk, wenn die Versicherer es im leistungsfall streitig machen? So verklagt unser Kunde den besten Unfallversicherer Interrisk zu Leistung der Fahrzeughilfe....der unter anderen das psychsiche gutachten nach Unfall ungern in seine Leistungserbringung einbezog. Bei 50% Invalidität sind nach Quelle Münchner Rück bereits 96,51% aller Unfälle abgerechnet, dass sollte uns zu denken geben.
Beste Grüße
Ditmar Gall