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21. November 2016
S&K-Gruppe: Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

S&K-Gruppe: Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

Seit dem Prozessbeginn Anfang 2015 war es in Sachen „S&K-Skandal“ ruhig. Nun schreckt ein Schreiben des Insolvenzverwalters die Anleger zweier Fonds auf. Laut Medienberichten geht es um Rückforderungen in zweistelliger Millionenhöhe.

Der Insolvenzverwalter zahlreicher Fonds der S&K-Gruppe fordert von den Anlegern bereits ausgezahlte Ausschüttungen zurück. Dies berichtet das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe (www.handelsblatt.com). Da die Ausschüttungen aufgrund von Scheingewinnen realisiert worden seien, hätten die Anleger keinen Anspruch, so die Begründung des Insolvenzverwalters. Zudem hätten nicht alle Anleger Ausschüttungen erhalten. Daher müsse man eine Gleichbehandlung herstellen. Betroffene Anleger könnten ihre Forderungen dann beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Laut Handelsblatt gehe es bei den Rückforderungen um eine Summe von etwa 15 Mio. Euro.

Anleger sollten Rückforderung nicht einfach hinnehmen

Aus Sicht der Kanzlei KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestünden jedoch für Anleger gute Aussichten, sich gegen die Rückforderung des Insolvenzverwalters erfolgreich zur Wehr zu setzen. Die Kanzlei weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in ähnlich gelagerten Fällen mit Urteil vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) bereits bestätigt habe, dass eine Rückforderung von sogenannten gewinnunabhängigen Ausschüttungen aufgrund einer „Darlehensklausel“ im Gesellschaftsvertrag durch den Fonds nicht erfolgen dürfe. Weiter müsse der Insolvenzverwalter bei einer Rückforderung einige Voraussetzungen einhalten. Eine genaue Prüfung sei daher notwendig. Die Kanzlei rät jedoch zu einem raschen Handeln, da Ansprüche bereits Ende des Jahres verjähren könnten.

Auch die Siegburger Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte rät Anlegern, nicht blind zu zahlen. In ihrem Infodienst zum Bank- und Kapitalmarktrecht schreibt die Kanzlei: „Aus Erfahrungen bei Rückforderungen von Ausschüttungen wissen wir, dass nicht jede Forderung, die ein Insolvenzverwalter stellt, im Ergebnis auch begründet ist.“ Aus Sicht der Rechtsanwälte gebe es mehrere Ansatzpunkte, dass die Forderung jetzt und in dieser Höhe nicht berechtigt sei. Hier habe auch der Insolvenzverwalter eine Bringpflicht. Der Rat: „Auf Basis der derzeitigen Informationen sollten Anleger jedenfalls nicht ohne genauere Prüfung zahlen.“

Hintergrund

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Anfang 2015 Anklage gegen sieben mutmaßliche Hauptverantwortliche der S&K-Gruppe erhoben. Den beiden S&K-Firmengründern werden 49 verschiedene Straftaten vorgeworfen – darunter schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug. Den Angeklagten wird vorgeworfen die von Anlegern eingenommenen Gelder unter anderem zur Aufrechterhaltung eines Schneeballsystems und zur Aufrechterhaltung des Lebensstils der beiden Geschäftsführer verbraucht zu haben. Der Schaden hierdurch soll bei 240 Mio. Euro liegen.

Laut der Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte sind von der Rückforderung zwei Fonds der S&K-Gruppe betroffen: S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG. Die Insolvenzverfahren beider Fonds werden von der Hamburger Kanzlei hermann wienberg wilhelm betreut. Die Kanzlei tritt auch als Insolvenzverwalter nachfolgender Fonds auf: S&K Portfolio Hannover & Umland GmbH, S&K Real Estate Value Added GmbH und S&K REO III GmbH. (kb)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc am 22. November 2016 - 10:40

Die Anleger leiden schon genug unter dieser ganz schlecht ausgewählten "Anlage". Der Insolvenzverwalter muss die nicht auch noch schröpfen!