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10. Januar 2017
Das Jahr startet mit wichtigen Entscheidungen für Versicherungsmakler

Das Jahr startet mit wichtigen Entscheidungen für Versicherungsmakler

Die Regulierung des Versicherungsvertriebs geht gleich zu Beginn 2017 weiter. So soll es noch im Januar einen Kabinettsbeschluss zur nationalen IDD-Umsetzung geben. Das Bundeswirtschaftsministerium muss sich aber zuvor noch mit den zahlreichen Verbandsstellungnahmen beschäftigen. Zudem muss die EIOPA Vorschläge bei der EU-Kommission abgeben, unter anderem zu Provisionen bei Versicherungsanlageprodukten.

Der erste Referentenentwurf zur IDD-Umsetzung hat die unterschiedlichsten Marktbeteiligten aufhorchen lassen. Denn überraschend wird darin am Provisionsabgabeverbot festgehalten und ein „Honorar-Versicherungsberater“ eingeführt. Versicherungsmakler sollen künftig nur noch vonseiten der Versicherungsunternehmen vergütet werden dürfen. Ihnen wäre damit der Weg zu einer Vergütung durch ein Honorar verbaut. Kein Wunder, dass vor Weihnachten im verantwortlichen Bundeswirtschaftsministerium zahlreiche kritische Stellungnahmen eingegangen sind.

So hat der Verband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (VDVM) gegenüber dem Ministerium noch einmal klargestellt, dass der Berufsstand des Versicherungsmaklers, immerhin Sachwalter des Kunden, nachhaltig geschwächt werden würde, wenn der Entwurf so durchgereicht werden würde. Der VDVM tritt deshalb dafür ein, dass Versicherungsmakler sowohl für Courtage als auch für Honorar arbeiten dürfen, wie das beispielsweise in Österreich der Fall ist. Während es also Nachteile für den Versicherungsmakler gebe, wären die Rechte des geplanten Honorar-Versicherungsberaters weitreichend, was wettbewerbsverzerrende Privilegien zur Folge hätte.

Wettbewerbsverzerrung auch gegenüber AO

Diesen Standpunkt vertritt auch der AfW-Verband. Er kritisiert des Weiteren, dass auch die Ausschließlichkeitsorganisationen der Versicherer einen Wettbewerbsvorteil bekämen, indem erstens das Provisionsabgabeverbot Ausnahmen vorsehe, welche nur durch die Ausschließlichkeitsvermittler genutzt werden könnten und zweitens die vorgesehene Änderung des § 6 Absatz 6 VVG eine verpflichtende Beratung und Betreuung von Maklerbeständen durch die Versicherungsunternehmen bzw. deren Ausschließlichkeitsvermittler vorsehe. Zudem würden die Ausschließlichkeitsvermittler weiterhin nicht zum Ablegen der IHK-Sachkundeprüfung verpflichtet.

In Richtung der Beratung durch Verbraucherschutzorganisationen sieht der AfW zumindest einen kleinen Fortschritt. Erstmals thematisiert der Gesetzgeber die „Erlaubnisbedürftigkeit von verbraucherberatenden Stellen“. Allerdings geschehe dies „en passant“ in der Gesetzesbegründung ohne konkrete Verpflichtung.

Verbraucherschützer für BaFin-Aufsicht und Provisionsverbot

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. hat sich natürlich auch mit Kritik an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt. Die Verbraucherschützer bedauern, dass keine Veränderung hinsichtlich der Marktaufsicht im Entwurf enthalten sei. Sie wollen den kompletten Versicherungsvertrieb unter der Aufsicht der BaFin und nicht der Industrie- und Handelskammern sehen. Zudem halten die Verbraucherschützer weiter an einem generellen Provisionsverbot fest. Nachdem dies nun aber nicht vorgesehen sei, schlägt man dem Ministerium vor, Provisionszahlungen zumindest bei der Vermittlung von Kranken- und Lebensversicherungen zu verbieten, um vermeintliche Interessenkonflikte bei der Vermittlung zu vermeiden. Zudem greift die Verbraucherzentrale noch einen anderen Punkt auf: Die Koppelung von Krediten und Restschuldversicherungen sei nicht verbraucherfreundlich und sollte im Zuge der IDD-Umsetzung untersagt werden.

Wirtschaft für eine Beratung gegen Honorar vonseiten des Maklers

Dass Versicherungsmakler weiterhin auch Honorar verlangen dürfen, dafür setzt sich der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e. V. (GVNW) ein. In seiner Stellungnahme macht der GVNW deutlich, dass Regelungen, die dem Verbraucherschutz dienen sollen, nicht unbedingt auf das Gewerbe- und Industrieversicherungsgeschäft anwendbar seien. Der erhöhte Schutzgedanke für Verbraucher und die Dokumentationspflichten seien im Industrieversicherungsgeschäft nicht in diesem Maße erforderlich. Deswegen fordert der GVNW entsprechende Abgrenzungen und Klarstellungen in den Gesetzen. Dies solle auch für die Vermittlung von Privatversicherungen für Mitarbeiter und deren Familien gelten, sofern der Makler gegenüber einem Unternehmen tätig werde.

Initiativen und Petitionen

Aufgrund der großen Kritik an dem Referentenentwurf sind die oben genannten Aspekte nur Auszüge. Jedoch müssen sich auch die Marktbeteiligten selbst Kritik gefallen lassen. Die geplante Benachteiligung des Versicherungsmaklers als Berufsstand zeige auch die eigenen Schwächen auf. So kritisiert etwa Christian Schwalb, Inhaber der Finanzholding Scala und Gründer der BSC | Die Finanzberater, dass es erstens kein einheitliches Sprachrohr für Versicherungsmakler gebe und sich zweitens zu wenig Makler in Verbänden engagierten. Schwalb hat deshalb eine Initiative unter dem Titel „Zukunft für Finanzberater“ gestartet. Die Initiative habe den Anspruch, allen freien Finanzberatern, Vertrieben und Pools eine neutrale Plattform zu liefern und ein einheitliches Sprachrohr zu sein, so Schwalb.

In der „Pflicht zu handeln“, sah sich auch der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e. V. Er hatte die Petition „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: IDD – SO NICHT! Keine nationale Umsetzung in dieser Form!“ gestartet. Der Verband vertritt die Ansicht, dass der vorliegende Entwurf sofort gestoppt werden und mit den zuständigen Verbänden und Interessenvertretungen der Branche vorher diskutiert werden müsse. Deshalb solle die Frist zur Umsetzung verlängert werden. Über 5.500 Unterzeichner hat die Petition gefunden.

Zeitplan der IDD-Umsetzung

Wie der AfW-Verband vor Weihnachten informierte, ist aktuell vorgesehen, dass bereits für den 18.01.2017 ein Beschluss im Bundeskabinett geplant ist. (Mehr zum weiteren Zeitplan für die IDD-Umsetzung lesen Sie hier: Bundesregierung veröffentlicht Zeitplan zur IDD-Umsetzung)

Auf EU-Ebene: Provisionen für Versicherungsanlageprodukte – ja oder nein?

Einen weiteren nahen Termin dürfte der Versicherungsvertrieb im Blick haben: Wie der GDV berichtet, wird die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA der EU-Kommission bis 01.02.2017 ihre technischen Ratschläge für die delegierten Rechtsakte vorlegen, die die Vermittlerrichtlinie IDD in wichtigen Details konkretisieren. Dabei geht es auch um die Frage, unter welchen Bedingungen Provisionen bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten künftig noch zulässig sind. Die EIOPA-Ratschläge seien deshalb so wichtig, erklärt der GDV, weil die EU-Kommission in der Regel den Empfehlungen der europäischen Aufsicht folge. (Lesen Sie dazu auch: Was in der IDD noch auf Makler zukommt) (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 10. Januar 2017 - 17:11

Denken Politiker und Verbraucherschützer mit den Füßen?
Weshalb die einzigen Vermittler die an der Seite des Kunden stehen, laut Gesetz mit voller Haftung-im Gegensatz zum Honorarberater,hier nicht gegen Honorar beraten sollen und auch bei der Provisionsabgabe benachteiligt werden sollen,ist logisch nicht im geringsten nachzu vollziehen. Honorberater mit größtenteils äußerst geringer Erfahrung, eingeschränktem Angebot und in kleiner Zahl sollen besser geeignet sein? Gerade bei besonders schützenswerten Geringverdienern bin ich auch der Meinung, dass viele Honoraberater teurer sind oder wie die Beispiele aus England beweisen,aus Kostengründen nicht angefordert werden.
Im Endeffekt ist das Ergebniss, dass der Kunde weniger Altersversorgung bildet. Volkswirtschaftlich eine Katastrophe, da der Staat bei aktuell besten Bedingungen, schon ein Rücklagendefizit von einer Billion bei der Beamtenvorsorge hat.