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10. Februar 2017
„‚gut beraten‘ arbeitet daran, die Vorgaben der Initiative IDD-konform anzupassen“

„‚gut beraten‘ arbeitet daran, die Vorgaben der Initiative IDD-konform anzupassen“

Die IDD-Richtlinie sieht ab 2018 eine Weiterbildungspflicht für Vermittler von mindestens 15 Stunden vor. Derzeit hat die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ höhere Standards. Wie lassen sich die IDD-Vorgaben integrieren? Nachgefragt bei Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses von „gut beraten“.

Herr Archangeli, in einem Pressestatement Anfang des Jahres haben Sie angekündigt, die IDD-Regelung in „gut beraten“ zu integrieren. Wie sehen hier die nächsten praktischen Schritte aus?

Für die IDD existiert derzeit ein Gesetzentwurf, der voraussichtlich erst zu Mitte des Jahres endgültig verabschiedet wird. Erst danach wird es eine Rechtsverordnung geben, die konkrete Vorgaben zur Erfüllung der Weiterbildung nach der IDD regelt. Die Trägerverbände unserer Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ arbeiten aber schon daran, die Vorgaben der Initiative IDD-konform anzupassen. So überlegen wir uns, den fünfjährigen Zeitraum in dem insgesamt 200 Bildungspunkte erreicht werden müssen, abzuändern und für die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung das Kalenderjahr zugrunde zu legen und nicht – wie bisher – den individuellen Beitrittszeitraum der „gut beraten“-Konteninhaber. Am 14./15.02.2017 wird sich dazu auch die AG Prozesse der Weiterbildungsinitiative treffen, um weitere Anpassungen zu diskutieren.

Nach Aussagen aus dem Bundeswirtschaftsministerium werden neben „gut beraten“ auch andere Systeme zugelassen werden. Wie sehen Sie die Konkurrenzsituation und wie will sich „gut beraten“ hier absetzen?

Die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ ist sehr gut von den Vermittlern angenommen worden. Die Anzahl der Weiterbildungskonten und damit die Summe der teilnehmenden Versicherungsvermittler ist zum Ende 2016 auf nunmehr 123.046 Teilnehmer gestiegen, von derzeit rund 228.000 registrierten Vermittlern. Die Teilnehmer sammelten in 2016 rund 4,29 Millionen Weiterbildungspunkte. Das sind pro Versicherungsvermittler durchschnittlich 35 Weiterbildungspunkte, die einer zeitlichen Investition in Weiterbildung von etwas mehr als 26 Stunden entsprechen. Bei diesen Zahlen braucht „gut beraten“ den Wettbewerb mit anderen Systemen nicht zu scheuen.

Aber werden sich Vermittler nicht eher für die von der IDD geforderten 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr entscheiden?

Unsere freiwillige Weiterbildungsinitiative zeigt, dass Vermittler an einer Weiterqualifizierung von bis zu 30 Zeitstunden sehr wohl interessiert sind. Denn wie schon gesagt: Über die Hälfte aller in Deutschland registrierten Vermittler hat sich durchschnittlich 26 Stunden im Jahr fortgebildet. Der Trägerausschuss von „gut beraten“ vertritt zudem dazu folgende Position: Wenn „gut beraten“-Teilnehmer die voraussichtlich gesetzlich vorgeschriebenen 15 Zeitstunden an Weiterbildung im Jahr erreicht haben, erhalten sie eine Bescheinigung, dass sie das gesetzliche Minimum an Weiterqualifizierung erreicht haben.

Daneben gelten die höheren Weiterbildungsstandards der Brancheninitiative „gut beraten“ fort. Das sind mindestens 30 Weiterbildungsstunden bzw. 40 Weiterbildungspunkte pro Jahr für alle Teilnehmer, die in mehr als einer Versicherungssparte vertrieblich tätig sind. Teilnehmer, die diesen höheren Branchenstandard erfüllen, erhalten dann von der Initiative „gut beraten“ ein Zertifikat bzw. einen Qualitätsnachweis, mit denen sie sich auch von ihren Mitbewerbern gegenüber ihren Kunden abheben können. Vermittler, die nur in einer Versicherungssparte vertrieblich tätig sind, erhalten hingegen einen Qualitätsnachweis, wenn 15 Stunden bzw. 20 Weiterbildungspunkte erreicht werden.

Kritik gibt es an „gut beraten“ deshalb, weil es auch für Seminare von Produktanbietern Punkte gibt. Wenn wir das richtig verstehen, wird das nach der IDD nicht mehr zulässig sein. Was wissen Sie darüber und was bedeutet das in der Praxis?

Nach unseren Informationen wird die Teilnahme an Seminaren von Produktanbietern weiterhin als Weiterbildung im Sinne der IDD anerkannt. Die IDD selbst sagt hierzu gar nichts aus. Das halten wir nach wie vor für sinnvoll. Denn wie Ärzte auch, müssen Vermittler über Risiken und Nebenwirkungen einzelner Produkte, die im Zuge der Niedrigzinsphase immer komplexer werden, Bescheid wissen, um ihre Kunden verbrauchergerecht zu beraten und ihnen die für sie richtigen Produkte zu vermitteln.

Werden Ihrer Meinung nach 2017 die Weiterbildungsaktivitäten erst einmal nachlassen? Zumindest Versicherungsmakler könnten ja erst einmal abwarten.

Schon vor Beginn unserer Brancheninitiative gab es zahlreiche Weiterbildungsangebote beispielsweise über das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., die von den Vermittlern auch nachhaltig genutzt wurden. Daher glauben wir nicht, dass die Weiterbildungsaktivitäten der Vermittler in diesem Jahr nachlassen werden. Mit „gut beraten“ wurden zudem die verschiedenen Angebote systematisiert, auditiert und zertifiziert und sind daher umso erfolgreicher: Seit Jahresbeginn 2016 ist mit knapp 10.000 neu eingerichteten Weiterbildungskonten die Zahl der teilnehmenden Versicherungsvermittler um 8,7% gewachsen.

Glauben Sie, dass es auch Auswirkungen auf den GDV-Kodex geben könnte? Soll heißen, dass sich Versicherer verpflichten, nur mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die an einer – vielleicht der „gut beraten“-Initiative – teilnehmen?

In dem GDV-Vertriebskodex ist unter Punkt 8 festgehalten: „Die stetige Weiterbildung ist in der Versicherungswirtschaft Standard. Die Versicherungsunternehmen arbeiten nur mit Versicherungsvermittlern zusammen, die sich laufend fortbilden und dies auch nachweisen.“ Schon heute arbeiten also die Unternehmen nur mit denjenigen Vermittlern zusammen, die sich laufend fortbilden. Darüber hinaus haben sich viele Unternehmen entschieden, nur mit den Vermittlern zusammenzuarbeiten, die ein Weiterbildungszertifikat von „gut beraten“ nachweisen können. Der GDV ist zudem Mitinitiator des Branchenprojekts sowie AGV, BWV, VGA, BVK, VDVM, ver.di / Bundesfachgruppe Versicherungen und VOTUM. Daher glauben wir nicht, dass die Umsetzung der IDD hinsichtlich der Weiterqualifizierung Auswirkungen auf den GDV-Vertriebskodex haben wird.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Gabriele Fenner am 10. Februar 2017 - 11:53

Wenn die IDD abschließend geregelt ist, gibt es für Versicherungsunternehmen überhaupt keinen Grund, die Zusammenarbeit von Nachweisen der Weiterbildung abhängig zu machen. Es ist alleine Sache der Aufsichtsbehörden, das zu kontrollieren und davon die Zulassung abhängig zu machen.
Es mag ja sein, dass Herr Archangeli als Ausschließlichkeitsvertreter Vorschriften seines Vertragspartners hinnimmt. Ich verstehe auch, dass er als Vorsitzender des Trägerausschusses die Meinung vertritt, Produktschulungen der Anbieter seien im Sinne einer Fortbildung legitim.
Schwierig werden solche Aussagen für mich, wenn er sie in seiner Funktion im BVK-Vorstand äußert, der sich ja bekanntlich auch für Versicherungsmakler-Rechte will.
Wie war das noch mit den Böcken und den Gärtnern?

Gespeichert von Gabriele Fenner am 10. Februar 2017 - 11:55

Korrektur zu meinem vorherigen Kommentar:
Wenn die IDD abschließend geregelt ist, gibt es für Versicherungsunternehmen überhaupt keinen Grund, die Zusammenarbeit von Nachweisen der Weiterbildung abhängig zu machen. Es ist alleine Sache der Aufsichtsbehörden, das zu kontrollieren und davon die Zulassung abhängig zu machen.
Es mag ja sein, dass Herr Archangeli als Ausschließlichkeitsvertreter Vorschriften seines Vertragspartners hinnimmt. Ich verstehe auch, dass er als Vorsitzender des Trägerausschusses die Meinung vertritt, Produktschulungen der Anbieter seien im Sinne einer Fortbildung legitim.
Schwierig werden solche Aussagen für mich, wenn er sie in seiner Funktion im BVK-Vorstand äußert, der sich ja bekanntlich auch für Versicherungsmakler-Rechte einsetzen will.
Wie war das noch mit den Böcken und den Gärtnern?