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20. März 2018
Umfrage zur bAV: Diese Baustellen sind noch offen

Umfrage zur bAV: Diese Baustellen sind noch offen

Die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf die bAV beschäftigen viele Vermittler auch 2018. Eine Umfrage des Pensionsberaters Longial unter Teilnehmern der 19. Handelsblatt-Tagung hat herausgefunden, welche Baustellen bei der Umsetzung als am dringlichsten wahrgenommen werden.

Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Pensionsberaters Longial auf der 19. Handelsblatt-Jahrestagung zeigen: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet einen Rahmen um die bAV bei Arbeitnehmern stärker zu positionieren. Für die Umsetzung haben viele der 350 Befragten aber noch Klärungsbedarf.

Doppelverbeitragung abbauen

54% der Befragten sehen weiterhin die Doppelverbeitragung von Beiträgen und Leistungen als eine der großen bAV-Baustellen. Nur bei einem konsequenten Abbau der Doppelverbeitragung bestehe eine Chance, dass die bAV im Allgemeinen sowie bei KMU und Geringverdienern im Besonderen gestärkt wird.

Leitlinien beim Sozialpartnermodell

Gesprächsbedarf herrscht bei den Befragten auch im Hinblick auf die konkrete Umsetzung des Sozialpartnermodells. Mehr als die Hälfte der befragten Teilnehmer legen grundsätzlich Wert darauf, dass die Sozialpartner zunächst eine Art Leitlinien definieren. Dies können zum Beispiel Mindestanforderungen an Produkte sein. Bei der konkreten Form eines Modells liegen Konsortiallösungen von etablierten Anbietern mit knapp einem Fünftel vorne. Knapp 90% der Befragten sehen hier den Vorteil, dass Know-how gebündelt wird, kostengünstige Lösungen entstehen und sich Risiken wie etwa bei Ausfall und Kapitalanlage auf mehrere Anbieter verteilen.

Weitergabe von Sozialversicherungsbeiträgen

Laut BRSG müssen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die sie durch die Entgeltumwandlung sparen, jetzt weitergeben. Ob sie dies aus der exakt berechneten individuellen Ersparnis berechnen oder mit einem Pauschalbetrag von 15% der gezahlten Beträge tun, bleibt abzuwarten. Die große Mehrheit der Befragten geht davon aus, dass der Zuschuss pauschal berechnet wird.

Fluch oder Segen für die Riester-bAV?

Mit dem BRSG wurde die Sozialversicherungspflicht auf Leistungen aus Riester-bAV-Verträgen abgeschafft. Ob dies die Abschlüsse einer Riester-bAV ankurbelt oder eher bremst, darüber sind sich die Konferenzteilnehmer uneins: 48% rechnen nicht mit einer Steigerung, 39% dagegen schon. (tos)

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Werner Hoffman… am 07. April 2018 - 10:20

Die Diskussion ob 15% nach §1a Abs.1a BerrAVG oder pauschal überflüssig, denn dies kann neben Rückrechnungen auch Einstandpflichten auslösen.

Wer jedoch einmal den Unterschied individuell berechnen möchte, findet auf der Internetseite http://www.bav-experte.de/bav-ag-tipp/zuschuss-entgeltumwandlung-gesetz… das Berechnungstool.
Auch im www.bAV-Leitfaden.de gibt es und der Loseblattsammlung auf 275 Seiten weitere Infos.