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6. Februar 2015
Überfordert Kleinanlegerschutzgesetz die BaFin?

Überfordert Kleinanlegerschutzgesetz die BaFin?

Ein besserer Schutz der Verbraucher: Das ist das Ziel des Kleinanlegerschutzgesetzes. Dies soll unter anderem mit einer Stärkung der BaFin erreicht werden. Die Aufsichtsbehörde soll zukünftig Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften verfolgen können. Der Bundesrat kritisiert diese Pläne der Bundesregierung. Die im Gesetzentwurf bisher vorgesehenen Regelungen würden im Ergebnis die Handlungsbefugnisse der BaFin eher einschränken, als sie zu erweitern.

Die Kritik des Bundesrates in seiner Plenarsitzung am 06.02.2015 am bisherigen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes war groß. Im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage sei das Gesetz im Hinblick auf die Handlungsbefugnisse der BaFin ein Rückschritt, der unbedingt gestrichen werden sollte. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die BaFin gemäß dem Gesetzentwurf auch dem Schutz der kollektiven Verbraucherschutzinteressen verpflichtet sei. Diese Aufgabenerweiterung mache es unabdingbar, die Behörde in ihrer Struktur und Ausstattung in die Lage zu versetzen, den Befugnissen und Aufgaben auch effektiv nachkommen zu können. Zudem monieren die Länder, dass die geplanten Regeln zur Prospekthaftung teilweise hinter den bereits bestehenden Schutzvorschriften zurückbleiben. Weiter regt die Länderkammer an, für die Geschäftsleitung der Anbieter von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung die Einführung einer persönlichen Haftung zu prüfen.

Finanzanlagenvermittler der BaFin unterstellen

Im Vorfeld der Beratungen haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Deutsche Kreditwirtschaft die Forderung aufgestellt, für alle Marktteilnehmer des grauen Kapitalmarktes eine gemeinsame Aufsicht zu gewährleisten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll daher eine einheitliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der BaFin verankert werden.

Hintergrund

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf Verbraucher auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt künftig besser schützen und verhindern, dass sie Opfer unseriöser Renditeversprechen werden. Hierzu sollen sowohl bessere Informationen der Verbraucher über Anlageprodukte als auch verbesserte Sanktionsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beitragen. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, die sogenannte Prospektpflicht zu erweitern und zu konkretisieren. Erwerber risikobehafteter Vermögensanlagen sind künftig umfassend, vollständig und aktuell über die Seriosität von Anlagen zu informieren. Zudem soll der Entwurf Anleger besser vor aggressiver Werbung für Finanzprodukte schützen. (kb)

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