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5. November 2018
„Maklerhonorar“: BGH-Urteil sorgt für Unmut beim BdV

„Maklerhonorar“: BGH-Urteil sorgt für Unmut beim BdV

Ein kürzlich vom BGH veröffentlichtes Urteil zur Vergütung von Maklern bei der Tarifwechselberatung hat dem Bund der Versicherten (BdV) sauer aufgestoßen. Gleichzeitig veranlasst es ihn dazu, ein laufendes Verfahren gegen MLP fallen zu lassen.

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) zieht Konsequenzen aus einem kürzlich vom BGH gefällten Urteil. Darin hatte das Gericht entschieden, dass Versicherungsmakler auch wenn sie ausschließlich zu Tarifwechseln beraten, dafür ein Honorar vom Kunden nehmen dürfen (AssCompact berichtete). Der BdV hat nun auf das Urteil hin ein Gerichtsverfahren, das er gegen die MLP Finanzdienstleistung AG führt, zurückgenommen. Konkret zieht er eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen MLP zurück.

Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung honorierbar?

Der Grund der Klage des BdV war die Tarifwechselberatung, die MLP als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung anbietet. Der BdV ist der Meinung, dass Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung zur Versicherungsvermittlung anbieten dürfen. Er findet, dass darüber hinaus mit Kunden kein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar vereinbart werden darf. Das Landgericht Heidelberg hatte die Klage des Verbraucherschutzvereins in erster Instanz abgewiesen. Auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe brachte keinen Erfolg.

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem anderen Verfahren entschieden, dass es für Makler die eine isolierte Tarifwechselberatung durchführen, möglich ist, ein Honorar dafür zu verlangen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Maklervertrag vorliegt, wenn ein Vermittler zu Tarifwechseln berät und dafür ein Honorar kassiert beziehungsweise auch darum, ob bei einem Tarifwechsel rechtlich ein neuer Vertrag vorliege. Beides bejahte der BGH (AssCompact berichtete).

BdV: Gesetze unausgegoren und tendenziös

Der BdV ist der Ansicht, dass dadurch der Berufsstand des Versicherungsberaters „so gut wie überflüssig“ wird. „Die allgemeine Honorarberatung beim Makler ist jedoch nie wirklich neutral, da der Makler grundsätzlich nur dann Honorar nehmen kann, wenn er tatsächlich einen Vertrag vermittelt“, begründet BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein diese Meinung in einer Pressemitteilung. Das Urteil des BGH macht seiner Meinung nach deutlich, dass die Gesetze und Regeln zur Versicherungsvermittlung „unausgegoren und tendenziös“ sind. Er spricht sich für klare Leitlinien bei den Honoraren und für eine generelle Honorarberatung im Bereich der Versicherungsvermittlung aus. „Sonst drohen nach den Provisionsexzessen bald Honorarexzesse bei Versicherungsmaklern“, so Kleinlein weiter.

BdV fordert Gesetzesänderungen

Zudem fordert der BdV Gesetzesänderungen: „Wer die tatsächlich unabhängige Versicherungsberatung und -vermittlung fördern will, muss die Gesetze und Regeln so schärfen, dass die Stärken der verschiedenen Vertriebs- und Beratungswege klarer berücksichtigt werden“, sagt Kleinlein. (tos)

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