AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
2. März 2015
„Sie müssen die Braut hübsch machen“

„Sie müssen die Braut hübsch machen“

Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte hatte am 26.02.2015 zu einer Fachtagung geladen. Über 600 Besucher sind der Einladung gefolgt. Im Audimax der Universität Hamburg gaben die Experten der Kanzlei Tipps zum Thema Bestands(ver)kauf.

Stephan Michaelis stellte in seinem Eröffnungsvortrag die Bedeutung des Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs für Versicherungsmakler heraus. Die demografische Entwicklung und die Nachwuchsprobleme der Branche würden dazu führen, dass bis zum Jahr 2020 40% der Makler nicht mehr am Markt seien. Im Zuge dessen komme dem Bestands(ver)kauf eine immer größere Bedeutung zu. Er verwies aber auch auf die zahlreichen Problemfelder, die ein solches Vorhaben mit sich bringen. Eine Vielzahl an Rechtsgebieten sei betroffen. Zudem empfahl er Verkäufern – gerade angesichts der sinkenden Preise für Bestände in den letzten Jahren – ihr Unternehmen frühzeitig fit zu machen. Seine Empfehlung: „Machen Sie die Braut hübsch“. Um einen guten Preis zu erzielen seien jeweils zu gleichen Teilen die Bereiche EDV, Bestand und Rechtssicherheit maßgeblich.

Zahlreiche Rechtsgebiete betroffen

Zu den Vorbereitungsmaßnahmen eines Bestandsverkaufs zählt nach Ansicht von Michaelis auch, die derzeitige Rechtsform zu überdenken. Aus Haftungsgesichtspunkten sei insbesondere die „GmbH“ in Erwägung zu ziehen. Natürlich kämen bei dieser Entscheidung auch steuerliche Aspekte zum Tragen. Aber auch im Erbfall ist die GmbH bzw. die Kapitalgesellschaft nach Ansicht des Juristen die richtige Wahl. Denn im Todesfall des Gesellschafters bestehe das Unternehmen als juristische Person weiterhin. Weiteres wichtiges Thema sei der Bereich Datenschutz. Björn Thorben M. Jöhnke, der zu diesem Thema referierte, erläuterte, dass seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 zu § 203 StGB dieses Thema im Fokus stehe (Az.: VIII ZR 53/09). Zwar gebe es noch keine Gerichtsentscheidung im Bereich der Maklerschaft, er empfiehlt jedoch trotzdem, in den Maklerverträgen eine Klausel in Sachen Bestandsverkauf aufzunehmen. Mit dieser soll vom Kunden schon jetzt die Legitimation bezüglich eines eventuellen Rechtsnachfolgers eingeholt werden. Allerdings sei diese Klausel noch nicht von den Gerichten bestätigt worden. Weitere Rechtsgebiete die beachtet werden sollten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Auch hierzu haben die Experten der Kanzlei Michaelis wertvolle Tipps für Versicherungsmakler. (kb)