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5. Juli 2017
„Wir fokussieren uns in der Rückabwicklung auf ineffektive Verträge“

„Wir fokussieren uns in der Rückabwicklung auf ineffektive Verträge“

Ein Grundsatzurteil des EuGH sowie Urteile des BGH besagen, dass bestimmte Rentenversicherungsverträge bei mangelhaften Widerrufsbelehrungen ein ewiges Widerrufsrecht haben. Die MOTION8 – CONSULTING GmbH (www.motion8.de) empfiehlt Maklern, die sich daraus ergebenden Möglichkeiten ihren Kunden darzustellen, sagt Dennis Potreck, Geschäftsführer der MOTION8 – CONSULTING GmbH.

Herr Potreck, erklären Sie uns anfangs bitte kurz die Idee hinter dem Geschäftsmodell von MOTION8.

Als es vor wenigen Jahren die deutsche und europäische Rechtsprechung den Verbrauchern endlich ermöglichte, aus unrentablen Lebens- und Rentenversicherungen auszusteigen, entstand aus dieser Chance das feste Fundament der MOTION8.

Uns war klar, dass wir mit dieser juristischen Basis Versicherten, deren Verträge die prognostizierten Werte nicht erreicht haben, helfen können, mittels einer Rückabwicklung faire Renditen ihrer Altersvorsorge generieren zu können. Das Besondere ist, dass nicht nur bestehende, sondern auch bereits gekündigte und sogar ausgelaufene Verträge rückabgewickelt werden können. Ebenso zählen in vielen Varianten Basisrenten, Riesterrenten sowie betriebliche Altersvorsorgen dazu. Da nach Angaben der Allianz über 100 Millionen Verträge in Deutschland das Potenzial zur Rückabwicklung haben, war uns bewusst, dass wir diese Chance am besten mit einer starken Gemeinschaft nutzen.

Auf welchem rechtlichen Know-how und auf welcher praktischen Erfahrung basiert Ihr Einstieg in die Rückabwicklung von Altersvorsorgeverträgen?

Unser Kernteam ist kumuliert seit über 60 Jahren eng mit der Finanzdienstleistungsbranche verbunden. Aufgrund dieser Basis war es uns möglich, ein einzigartiges Geschäftsmodell für Finanzdienstleister zu entwickeln und für alle Seiten großartige, gemeinschaftliche Perspektiven zu schaffen. Ich selbst kenne die Branche aufgrund meiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Versicherungsmakler und der daran angeschlossenen vier Jahre als Trainer und Coach für emotionale Intelligenz in der Finanzdienstleistungsbranche, sehr gut. Eine der wichtigsten beruflichen Grundlagen vor meiner Selbstständigkeit war allerdings der Erwerb meiner steuerlichen Expertise im Finanzamt Hamburg durch den Titel Finanzwirt für Steuerrecht.

Denn kaum eine Thematik ist so eng miteinander verwoben wie Finanz-, Versicherungs- und Steuerrecht. Aufgrund der Verbundenheit zur Finanzdienstleistungsbranche seit 1999 ist die Thematik der Rückabwicklung von ineffektiven Lebens- und Rentenversicherungen zu meiner Lebensmission geworden. Deshalb ist unsere Dienstleistung nicht nur ein Geschäft sondern ein persönliches Anliegen.

Ihre Arbeit fußt auf dem Grundsatzurteil des EuGH sowie den über 300 Urteilen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, dass bestimmte Rentenversicherungsverträge bei mangelhaften Widerrufsbelehrungen ein ewiges Widerrufsrecht haben. Was sagen die Urteile genau aus?

Der Bundes- und der Europäische Gerichtshof haben 2014 erwirkt, dass fast alle Anlageformen mit einem Versicherungsmantel, die zwischen 01.07.1994 und 31.12.2007 geschlossen wurden, wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden dürfen. Das bedeutet, dass etliche Kunden ihren alten Lebensversicherungsverträgen noch widersprechen können. Die Widerrufsbelehrungen von ca. 100 Millionen Verträgen sind fehlerhaft, wodurch Verbraucher die Chance haben, jetzt rückwirkend aus unrentablen Verträgen auszusteigen. Hat die Versicherung damals gar nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, steht dem Versicherten auch heute oft dieses Recht noch zu. Es ist nicht, wie eigentlich gesetzlich vorgesehen, erloschen, denn der Gesetzgeber hat bei Lebens- und Rentenversicherungen keine Frist eingeführt, zu der das Widerspruchsrecht im Falle eines Fehlers erlischt. Besonders interessant für den Kunden: Bei einem Widerspruch muss der Versicherer regelmäßig wesentlich mehr zurückzahlen als im Fall einer Kündigung.

Aufgrund dessen gehen Sie von einem sehr großen Potenzial rückabwicklungsfähiger Altersvorsorgeverträge aus. Das impliziert auch, dass Sie davon ausgehen, dass viele Menschen ihre Verträge tatsächlich loswerden wollen. Nur weil es dieses Widerrufsrecht gibt, heißt das ja aber noch lange nicht, dass der bestehende Vertrag schlecht für den Kunden ist, oder?

Das ist korrekt! Hier zählen Augenmaß und professionelle Beratung. Selbst wenn sich eine Rückabwicklung rein finanziell lohnt, sollten auch andere abgesicherte Leistungen im Vertrag beachtet werden. Im Schwerpunkt sind dies biometrische Risiken wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Todesfall. Denn dieser Schutz entfällt, sobald der Widerruf erklärt wurde.

Augenmaß und Beratung sind deshalb das A und O, denn viele Verträge aus diesem Zeitraum sind unrentabel und liegen deutlich unter den damals prognostizierten Erwartungen der Versicherer. Doch bei einer Kündigung oder einem Verkauf dieser Verträge bekommt der Kunde nur einen Teil seines eingezahlten Geldes wieder. Mit der Rückabwicklung bekommt der Kunde in der Regel seine gesamten eingezahlten Beiträge zzgl. einer attraktiven Verzinsung wieder. Wichtig ist uns unsere Ethik, denn wir möchten uns nicht als „Vertrags-Vernichter“ verstanden wissen. Wir distanzieren uns nachdrücklich davon, jede Police, die unter das BGH- und EuGH-Urteil fällt, rückabzuwickeln. Wir möchten deutlich machen, dass wir uns auf ineffektive Verträge in der Rückabwicklung fokussieren. Das ist einer der Punkte, warum wir uns ausschließlich für die Zielgruppe der Versicherungsmakler und Finanzprofis entschieden haben.

Es ist also kein Aufruf zur Kündigung? Und wie kommt das Angebot denn in der Branche an?

Es gibt viele Gründe, weshalb unsere Zielgruppe sehr wachsam und interessiert ist, ihre derzeitige Situation zu verbessern. Was ich aus eigener Erfahrung berichten kann ist, dass bei den meisten Finanzdienstleistern der Kunde hoch und heilig ist und alles für dessen Zufriedenheit getan wird. Allein aus dem Grund, dass ein Finanzprofi sein Bestes gibt, um seinen Kunden zu halten, ist die proaktive Aufklärung über eine eventuelle Rückabwicklung schon fast zwingend erforderlich. Vor allem auch um seine Kunden vor Mitbewerbern zu schützen, die gegebenenfalls wahllos in seinem Bestand „wildern“. Darüber hinaus beweist der Finanzprofi, dass seine Dienstleistungskompetenz mit der Erweiterung um diesen neuen Bereich einen hohen Mehrwert für seine Kunden darstellt. Ebenso ist eine Diversifizierung der Einnahmen für einen Finanzdienstleister obligatorisch, um für sich und seine Kunden ein zukunftssicheres Geschäft zu betreiben. Heutzutage muss man den Mitbewerbern oft einen Schritt voraus sein, um punkten zu können. Finanzprofis suchen oft nach einer Alternative im Tagesgeschäft, die eine Win-Win-Situation ermöglichen. Beispielsweise wurde 2015 das LVRG verabschiedet, das erhebliche Provisionskürzungen sowie Verlängerungen der Stornohaftungszeiten für die Finanzdienstleister beinhaltet. Das bedeutet, dass die Einnahmen weiter sinken und die Stornohaftung zu einem noch größeren existenziellen Thema wird. Damit nicht genug, wird es durch weitere geplante Verschärfungen durch das LVRG und durch die Insurance Distribution Directive (IDD) in naher Zukunft weitere erhebliche Einschnitte im Berufsstand geben.

Umfragen und Statistiken zufolge, die zum Beispiel auch regelmäßig in einschlägigen Newslettern, Magazinen und auf Internetseiten in der Branche veröffentlicht werden, sprechen eine klare Sprache: Die Branche ist im Umbruch. Also nicht nur die Beratung, sondern ebenfalls auch die Produktpalette. Ohne dies im Detail auszuführen, werfe ich nur mal Begriffe wie BigData, InsurTechs, FinTechs, RoboAdvisor oder Niedrigzinsphase in die Runde. Die Finanz- und Versicherungsberatung wird in naher Zukunft meiner Meinung nach eine erhebliche Veränderung erfahren. Unsere Dienstleistung bietet allen Finanzdienstleistern die Möglichkeit, ihr Portfolio der Beratung zu erweitern, dadurch eine weitere Diversifizierungsmaßnahme zu ergreifen und Verbrauchern darüber hinaus einen Mehrwert zu bieten.

Wie läuft die Rückabwicklung praktisch ab?

Wir bieten hierzu umfassende Webinare und Videos auf unserer Webseite an. Für unsere Partner haben wir spezielle Unterlagen entwickelt und stellen somit sicher, dass jeder unserer Partner – und vor allem der Verbraucher – klar, transparent und verständlich jeden Schritt der Rückabwicklung nachvollziehen kann. Darüber hinaus stellen wir unseren Partnern und Verbrauchern alle Dokumente, Korrespondenzen und Bearbeitungsschritte zur Rückabwicklung tagesaktuell zur Verfügung. Darüber hinaus informiert unser Maklerservice mit Rat und Tat.

Was heißt das für den Kunden?

Auf diese Frage möchte ich etwas ausführlicher antworten, um auch die Leser abzuholen, die sich gegebenenfalls das erste Mal zu diesem Thema informieren: Der Kunde bzw. Verbraucher hat zwei verschiedene Gestaltungsrechte, die er ausüben kann. Entweder kündigt der Verbraucher sein Produkt und erhält sofort seinen Rückkaufswert, oder er übt durch einen Widerruf die Rückabwicklung des Vertrages aus. In diesem Fall erhält er bis zum Ende des Verfahrens kein Geld. Sollte eine Kündigung in der Vergangenheit bereits erfolgt sein, so darf zwischen der Kündigung und der Rückabwicklung keine Kausalität bestehen. Hier unterstellt das BGH mit seinem Urteil (Az.: IV ZR 76/11) vom 07.05.2015, dass bei allen Verträgen, die nach der Veröffentlichung des BGH-Urteils gekündigt wurden, eine Kausalität gegeben ist. Somit ist Umsicht geboten, wenn ein Kunde seinen Vertrag nach Inkrafttreten des Urteils gekündigt hat und jetzt eine Rückabwicklung einleiten möchte. Hierzu sollte der Verbraucher vorab mit einem Finanzprofi seines Vertrauen sprechen. Denn der Ablauf ist allgemein sehr komplex. Durch unsere automatisierten Geschäftsprozesse für den Verbraucher und Finanzprofi machen wir es jedoch allen einfach. Für den Verbraucher ist es notwendig, dass er die für eine Rückabwicklung zwingend erforderlichen Unterlagen vorliegen hat. Das sind die Versicherungspolice und gegebenenfalls die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation. Sollten diese Unterlagen vorliegen, ist folgender Ablauf grundsätzlich möglich:

Entscheidet sich der Verbraucher nach einer umfassenden Beratung für die Rückabwicklung, so dauert diese ca. 9 bis 18 Monate. Das ist in erster Linie davon abhängig, ob der Versicherer den Widerruf akzeptiert, vollständig oder teilweise ablehnt. Bei einer Rückabwicklung hat der Verbraucher somit grundsätzlich keinen Anspruch auf eine sofortige Auszahlung seines Rückkaufswertes. Sollte er während des Widerrufes eine Teilkündigung oder ein Policendarlehen beantragen, ist dies schädlich für die Rückabwicklung. Was unschädlich ist, ist eine Beitragsfreistellung für die laufende Beitragszahlung. Diese kann jederzeit beantragt werden. Sollte sich der Versicherer entscheiden, dem Widerruf zuzustimmen, aber von der geforderten BGH-konformen Berechnungssumme abweichen, so nennen wir dies eine Teilauszahlung. Nach so einer Teilauszahlung hat der Verbraucher das Recht zu entscheiden, ob er mit dieser Teilauszahlung einverstanden ist, oder ob er das gerichtliche Verfahren starten möchte, um seine Ansprüche vollständig geltend zu machen. Sollte es ins gerichtliche Verfahren gehen, wird ein geschätzter Zeitraum von 18 Monaten benötigt. In Einzelfällen kann der Zeitraum einer Rückabwicklung natürlich deutlich abweichen. Schlussendlich erhält MOTION8 ausschließlich im Erfolgsfall eine vertraglich vereinbarte Erfolgsprovision.

Und wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Versicherungsmaklern?

Unsere angeschlossenen Versicherungsmakler erhalten alle nötigen Zugänge, Unterlagen, Schulungen und Unterstützungen, um die Beratung der Dienstleistung qualitativ hochwertig und umfassend mit ihren Kunden besprechen zu können. Dies ist für unsere Versicherungsmakler natürlich kostenfrei.

Profitieren Makler monetär von der Zusammenarbeit?

Grundsätzlich steht der Kundenvorteil, also der Mehrwert für die Verbraucher, im Fokus. Doch die Abwicklung ist komplex. Trotz dieser komplexen Prozesse erheben wir ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision. Die Provision erlaubt uns nicht nur Prozesse und Inhalte für den Finanzdienstleister und Verbraucher kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sondern darüber hinaus auch die Auszahlung einer attraktiven Vergütung an den Finanzprofi. Denn der Finanzprofi hat ebenfalls einen nicht unwesentlichen zeitlichen Beratungsaufwand beim Verbraucher. Wir möchten, dass die Beratungen im Bereich einer Rückabwicklung von ineffektiven Lebens- und Rentenversicherungen eine möglichst hohe fachliche Expertise beinhalten. Aus diesen Gründen werden alle unsere Partner entsprechend geschult – ebenfalls kostenfrei.

Wir sollten hier ebenfalls erwähnen, dass wir keinerlei Finanz-, Versicherungs- oder andere Kapitalanlageprodukte anbieten, sondern uns ausschließlich auf eine professionelle Rückabwicklung fokussieren. Damit haben unsere Vertriebspartner weiterhin völlig freie Hand für Neu- und Folgegeschäfte mit ihren Kunden. Hierfür bieten wir den Finanzdienstleistern mit unserem Maklerservice einen umfangreichen telefonischen und schriftlichen Support sowie auf Wunsch konkrete Unterstützung im Vertrieb an.

Um Finanzdienstleister vor Haftungsrisiken und Endkunden vor finanziellen Risiken zu schützen, arbeiten wir ausschließlich mit rechtsschutzversicherten Kunden zusammen. Diese werden im Zuge des automatisierten Systems ebenfalls abgefragt und eingebunden.

Wie viele Fälle haben Sie bereits bearbeitet bzw. mit wie vielen Maklern arbeiten Sie bereits zusammen?

Aufgrund unserer hohen Transparenz und unseres Qualitätsanspruches lehnen wir Finanzdienstleister, die mit uns eine Zusammenarbeit anstreben, auch mal ab. Uns geht es nicht darum, um jeden Preis eine große Zahl an Vermittlern zu gewinnen, sondern vielmehr möchten wir einen hohen Qualitätsstandard erreichen und diesen zum Marktstandard bringen. Alles soll seriös, sicher und transparent für den Verbraucher sein. Die Rückabwicklung von vielen Millionen Policen wird sicherlich Jahrzehnte dauern und sollte somit in die tägliche Beratungspraxis als fester Bestandteil Einzug halten. Deswegen arbeiten wir ausschließlich mit Finanzdienstleistern zusammen, die diesen Qualitätsstandards uneingeschränkt zustimmen. Dennoch haben Verbraucher, die mit uns den Weg der Rückabwicklung gegangen sind, bereits siebenstellige Summen ausgezahlt bekommen.

Sie gehen davon aus, dass Makler über die Nutzung Ihres Angebots auch Empfehlungen generieren können. Inwiefern?

Dies entspricht den Erfahrungen unserer Vertriebspartner, die wir hier nur weitergeben. Das Neukundengeschäft, das aus Empfehlungen generiert wird, ist vermutlich noch nie höher gewesen. Einige unserer Vertriebspartner berichten davon, dass die Kunden nicht nur im Termin plötzlich weitere Policen zur Prüfung heraussuchen, sondern sogar Personen verbindlich empfehlen.

Und wie kommt es dazu? Ganz einfach: Ein Finanzprofi sitzt in einem Beratungsgespräch mit einem Verbraucher und stellt fest, dass ein vorhandenes Produkt nicht optimal erscheint. In so einem Fall konnte der Finanzprofi bisher nur drei Varianten anbieten, um dem Kunden zu helfen:

  • Vertrag beitragsfrei stellen: Der Verbraucher investiert nicht noch mehr gutes Geld in ein schlecht laufendes Produkt. Nachteil: Sein bisher investiertes Geld bleibt in dem Vertrag gefangen.
  • Vertrag kündigen: Hier werden hohe Abschläge durch die Versicherungen erzwungen, und der Verbraucher bekommt nur einen Teil seines Geldes zurück.
  • Vertrag verkaufen: Der Verbraucher erhält lediglich etwas mehr Geld zurück, als bei einer Kündigung.

Das bedeutet, dass der Verbraucher drei „schlechte“ Optionen hat. Und nun teilt der Finanzprofi dem Verbraucher im Beratungsgespräch mit, dass es eine vierte Möglichkeit gibt: die Rückabwicklung. Und diese hat keine der beschriebenen Nachteile, sondern der Verbraucher bekommt fast alle eingezahlten Beiträge zzgl. einer attraktiven Verzinsung zurück. Dabei liegt der Erlös oft deutlich über dem, den das Produkt tatsächlich bislang erwirtschaftet hat. Was würden Sie tun? Für welche Variante würden Sie sich entscheiden?

 Oft sind es nämlich genau diese Themen, die sich im Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis schnell herumsprechen. Und wenn ein Kunde diese Informationen weiterträgt, vermute ich, dass es für die Finanzprofis eine Revolution des Empfehlungsgeschäftes geben wird. Es gibt sogar vertriebsaffine Finanzprofis, die die Thematik der Empfehlung proaktiv ansprechen.

Das Interview finden Sie auch in AssCompact 0772017, Seite 36f.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 23. Juli 2018 - 17:36

Es gibt auch die Chance der Beitragsreduzierung. Damit gehen aufgebaute Vermögen nicht verloren. Die Differnz kann der Kunde sofort in moderne Tarife mit hoher Rendite und vom Nettobeitrag aus gesehen,bis 66% Förderung!!!
Wilfried Strassnig
Versicherungsmakler aus München