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24. Februar 2017
„Wo ist die Grenze zur vorbereitenden Schadenregulierungs-Tätigkeit?“

„Wo ist die Grenze zur vorbereitenden Schadenregulierungs-Tätigkeit?“

An den BaFin-Ausführungen zum BGH-Urteil zur Schadenregulierung durch Versicherungsmakler vom 14.01.2016 hat der VDVM scharfe Kritik geübt. VDVM-Präsident Dr. Georg Bräuchle äußert sich dazu im AssCompact-Interview.

Herr Dr. Bräuchle, der VDVM hat ziemlich unwirsch auf die Ausführungen der BaFin reagiert. Was stört Sie denn daran am meisten?

Dass die BaFin durch unpräzise Formulierungen den Anwendungsbereich des BGH-Urteils ausdehnt und damit Rechtsunsicherheit schafft.

Was würde es konkret bedeuten, wenn vorbereitende Schadenregulierungs-Tätigkeiten nicht mehr vom Versicherungsmakler durchgeführt werden können?

Der Versicherungsmakler muss nach ständiger Rechtsprechung des BGH den Versicherungsnehmer bei der Schadenregulierung unterstützen und dabei auch bei der Schadenmeldung mitwirken. Wo ist denn da die Grenze zur „vorbereitenden Schadenregulierungs-Tätigkeit?“

Im BaFin-Journal ist nachzulesen, dass die BaFin mit Versicherungsunternehmen in Kontakt stehe und prüfe, wie das Vorgehen dort ist. Haben Sie oder Maklerkollegen diesbezüglich Post von den Versicherern bekommen?

Wir hören von vielen Versicherern, dass die BaFin bei ihnen intensiv nach den Prozessen der Zusammenarbeit zwischen Versicherungsmakler und Versicherer fragt und dabei teilweise exzessive Überlegungen anstellt.

Was genau ist nach dem BGH-Urteil passiert? Sind Vereinbarungen zwischen Versicherern und Maklern aufgehoben worden?

Einige Versicherer haben die Schadenregulierungsvollmachten für Versicherungsmakler gekündigt. Das ist auch nachvollziehbar.

Wie viele Makler sind denn überhaupt davon betroffen?

Das sind ungefähr die Hälfte der VDVM-Makler.

In Ihrer ersten Reaktion sagten Sie, der VDVM wolle sich wehren, wenn die BaFin-Vorstellungen durchgesetzt werden würden. Wie soll das konkret aussehen?

Als Berufsverband wehren wir uns immer, wenn in die Freiheit unserer Berufsausübung ohne triftigen Grund eingegriffen wird. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig.

Ärgert Sie das alles auch deshalb, weil wieder einmal der Versicherungsmakler ins Abseits gerät?

Der Versicherungsmakler steht doch nicht im Abseits! Da habe ich eine völlig andere Wahrnehmung.

Lesen Sie dazu BGH-Urteil zur Schadenregulierung: VDVM kritisiert BaFin-Ausführungen