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27. Februar 2017
Ab März gelten neue Mofa-Kennzeichen

Ab März gelten neue Mofa-Kennzeichen

Am 01.03.2017 startet das neue Versicherungsjahr für Moped-, Roller- und Mofafahrer. Mit diesem Stichtag verlieren die bisherigen grün beschrifteten Kennzeichnen ihre Gültigkeit und müssen gegen die neuen schwarz beschrifteten ausgetauscht werden.

Für Moped-, Roller- und Mofafahrer beginnt am 01.03.2017 das neue Versicherungsjahr. Ab diesem Stichtag werden die bisherigen Versicherungskennzeichen mit grüner Schrift ungültig. Mofas, Mopeds und Roller dürfen dann nur noch mit den neuen Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf die Straße. Die Nummernschilder gelten jeweils für ein Jahr und weisen die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nach. Wer sich bei seiner Versicherung noch kein neues Kennzeichen besorgt hat, sollte sich beeilen: Ohne das neue Nummernschild besteht ab März kein Versicherungsschutz mehr.

Ein solches Nummernschild benötigen zum Beispiel Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder Quads, Segways und Trikes mit einem Hubraum von maximal 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Auch E-Roller mit Betriebserlaubnis oder motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen, brauchen ab März das neue Nummernschild. Pflicht ist ein solches Kennzeichen zudem für Pedelecs, wenn sie mit einem Motor von über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h ausgestattet sind. Für E-Bikes unterhalb dieser Leistungsgrenze ist eine Versicherung nicht notwendig. (tk)