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Steuern & Recht
24. November 2015
AFIS: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

AFIS: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

Einer Verbrauchermitteilung zufolge hat die BaFin der AFIS AktiveFinanzSysteme GmbH aus Schömberg aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einagengeschäft abzuwickeln.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der AFIS AktiveFinanzSysteme GmbH, Schömberg, mit Bescheid vom 09.11.2015 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Die Gesellschaft muss die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen.

Hintergrund

Die AFIS AktiveFinanzSysteme GmbH nahm Gelder von Anlegern auf der Grundlage individueller „Zeichnungsscheine für eine Inhaberschuldverschreibung“ entgegen, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger verpflichtete. Zu einer Ausgabe der Inhaberschuldverschreibungen an die Anleger kam es nur in Ausnahmefällen. Die Inhaberschuldverschreibungen waren kein Teil einer erlaubnisfreien Gesamtemission. Mit der Annahme der Gelder auf der Grundlage des „Zeichnungsscheins für eine Inhaberschuldverschreibung“ betreibt die AFIS AktiveFinanzSysteme GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (ad)