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8. Juni 2017
Allianz bietet Kunden persönlichen Unfallberater

Allianz bietet Kunden persönlichen Unfallberater

Ab sofort steht Versicherten beim Allianz „UnfallSchutz“ in jeder Phase eines Unfalls ein persönlicher Unfallberater zur Verfügung. Wie die Allianz meldet, wurden bei der Unfallversicherung die Hilfsleistungen erweitert und die Bedingungen angepasst. Künftig sind auch Verletzungen durch Eigenbewegungen mitversichert.

Bei ihrem „UnfallSchutz“ legt die Allianz Versicherungs-AG den Schwerpunkt auf persönliche Betreuung: Ab sofort unterstützt ein persönlicher Unfallberater Kunden ab dem Zeitpunkt der Unfallmeldung und in der Genesungsphase sowie bei einer bleibenden Beeinträchtigung. „Ein Unfall kommt immer unerwartet und stellt den Betroffenen und seine Familie vor schwierige Herausforderungen“, unterstreicht Frank Sommerfeld, Vorstand Private Sachversicherungen bei der Allianz Versicherungs-AG. „Wir wollen unsere Kunden daher nach einem Unfall nicht nur finanziell unterstützen, sondern ihnen Hilfe für alle Lebensbereiche anbieten.“ Grundlage der Unfallversicherung bleibt die Kapitalzahlung bei einer bleibenden Beeinträchtigung, laut Allianz wurden die Bedingungen verbessert und Ausschlüsse verringert. Künftig sind beispielsweise auch Verletzungen durch Eigenbewegungen abgedeckt. Wer also mit hohen Schuhen umknickt, ist abgesichert. Außerdem hat die Allianz die Hilfsleistungen erweitert. Zentraler Ansprechpartner hierfür ist der Unfallberater.

Zusätzliche Bausteine zur Absicherung

Wie die Allianz zudem mitteilt, können Kunden weitere Bausteine wählen, um sich ihrer persönlichen Lebenssituation entsprechend abzusichern. Eltern bietet der Versicherer beispielsweise einen Rundum-Service bei dem sich der Unfallberater zusätzlich um Hilfen für Haushalt und Familie kümmert. Neben Wäsche- oder Essensservice organisiert er bei Bedarf auch, dass die Kinder zur Schule gefahren werden. Beim Baustein „Wieder-Fit“ erhalten Kunden von ihrem Unfallberater einen persönlichen Therapieplan und schnelle Terminvereinbarungen bei Spezialisten. Darüber hinaus zahlt die Versicherung Behandlungskosten bis zu 10.000 Euro, für die die Krankenkasse nicht aufkommt. (tk)