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24. Februar 2017
Allianz plädiert für 1,1-Promillegrenze bei Radfahrern

Allianz plädiert für 1,1-Promillegrenze bei Radfahrern

Laut Statistischem Bundesamt ist 2016 die Zahl der Radfahrer, die bei Unfällen getötet wurden, im Vorjahresvergleich um 4% gestiegen. 84% der alkoholisierten Radfahrer, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, hatten einen Promillewert von 1,1 oder mehr. Die Allianz empfiehlt, die geltende Promillegrenze von 1,6 am Lenker zu senken.

Im Jahr 2016 hat sich die Zahl aller getöteten Verkehrsteilnehmer insgesamt deutlich verringert. Dagegen ist die Anzahl der Fahrradfahrer, die bei Unfällen ums Leben gekommen sind, im Vergleich zum Jahr 2015 um 4% angewachsen. Dies belegen die aktuellen Unfallzahlen des Statistischen Bundesamts für 2016. Von den alkoholisierten Radfahrern, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, hatten 84% einen Promillewert von 1,1 oder mehr. Auf Grundlage dieser Entwicklung spricht sich das Allianz Zentrum für Technik (AZT) dafür aus, die Grenze für Alkohol am Lenker auf 1,1‰ zu senken. Die derzeit geltende gesetzliche Regelung erlaubt das Radfahren bis zu einem Alkoholwert von 1,6‰, solange keine deutlichen Anzeichen für Fahrunsicherheit nachweisbar sind.

Wie Dr. Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrum für Technik (AZT), betont, sei der Anteil der alkoholisierten Radfahrer an allen Alkoholunfällen in den letzten zehn Jahren von 22% auf 26% deutlich gestiegen. Mit dem Vorschlag, die Promillegrenze im Fahrradsattel zu senken, schließt sich das AZT den Empfehlungen des 53. Goslarer Verkehrsgerichtstags 2015 und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats an. Außerdem setzen sich die Allianz Unfallexperten dafür ein, dass die Empfehlungen des 55. Verkehrsgerichtstags 2017 für eine verbesserte Sicherheit des Radverkehrs insgesamt umgesetzt werden. (tk)