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Steuern & Recht
13. November 2014
Anwälte kritisieren Schadenregulierung – insbesondere in der BU

Anwälte kritisieren Schadenregulierung – insbesondere in der BU

Die Schadenregulierung der Versicherer war schon häufig Gegenstand verschiedener Untersuchungen – mit stark divergierenden Ergebnissen. Zum selben Thema hat nun die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter ihren Mitgliedern und den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV eine Befragung in Auftrag gegeben.

Die aktuelle Umfrage, die als Konsequenz eines im Jahr 2013 unter den Anwälten erhobenen Stimmungsbildes durchgeführt wurde, förderte deutliche Unterschiede im Verhalten der Versicherer bei der Regulierung zu Tage: Im Bereich des Schadensrechts können die eingeschalteten Rechtsanwälte vor allem außergerichtlich eine vollständige Schadensregulierung erreichen. Die Anwälte, die mit den vertraglichen Ansprüchen der Versicherungsnehmer gegen einen Versicherer befasst sind – besonders hervorzuheben ist hier die Berufsunfähigkeitsversicherung – machen überwiegend die Erfahrung, dass erst eine gerichtliche Entscheidung eine Regulierung herbeiführen kann

Monika Maria Risch, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV zur Forsa-Umfrage: „Auch wenn die Versicherer gerne anführen, dass ein Großteil der Schadensregulierungen auch ohne Einschaltung von Rechtsanwälten zur Zufriedenheit der Geschädigten durchgeführt werde, muss bezweifelt werden, dass der Geschädigte tatsächlich alle ihm zustehenden Ansprüche erhalten hat.“

BU ist „Alles-oder-Nichts-Versicherung“

Dass insbesondere bei Ansprüchen aus einem Vertrag, der bei Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers in Anspruch genommen wird, Regulierungsentscheidungen häufig erst vor Gericht geklärt werden müssen, führt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht unter anderem darauf zurück, dass es sich dabei um eine „Alles-oder-Nichts-Versicherung“ handelt, mit der Folge, dass eine einmal getroffene für den Versicherungsnehmer positive Regulierungsentscheidung für das Versicherungsunternehmen in der Regel einen hohen Leistungsaufwand darstellt. Ein häufiger Streitpunkt bei allen Personenversicherungen stellt die Beantwortung der Gesundheitsfragen dar, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss leisten muss. „Möglicherweise können die Unternehmen bei Abschluss des Vertrages mehr tun als bisher, um den Versicherungsnehmer zu schützen“, schlussfolgert Risch.

Gespräch mit GDV

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht hat angekündigt, im Gespräch mit dem GDV gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die bei den existenzsichernden Personenversicherungen zu Verbesserungen für den Versicherungsnehmer führen können. (kb)