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11. April 2017
ARAG bringt neuen Cyberschutz für KMU auf den Markt

ARAG bringt neuen Cyberschutz für KMU auf den Markt

Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen bietet die ARAG eine Absicherung gegen Online-Risiken. IT-Experten machen das Unternehmen nach einer Online-Attacke oder nach Datenmissbrauch wieder handlungsfähig. Der ARAG CyberSchutz umfasst unter anderem auch eine Rechtsberatung bei Datenschutzverletzungen.

Mit dem neuen ARAG CyberSchutz können sich kleine und mittelständische Unternehmen gegen finanzielle Schäden aufgrund von Hacker-Attacken oder Cyberkriminalität absichern. Denn wie der Versicherer unterstreicht, sind nicht nur große Konzerne von Online-Risiken bedroht. „Gerade in kleineren Betrieben steigt durch zunehmende Digitalisierung das Risiko von Online-Angriffen auf die IT-Systeme“, erläutert Dr. Matthias Maslaton, Vorstand für Produkt und Innovation der ARAG SE. Der CyberSchutz bietet Unternehmen Unterstützung eines IT-Experten, um nach einer Online-Attacke oder nach Datenmissbrauch die Sicherheitslücke zu schließen und schnell wieder handlungsfähig zu sein. Fallen Versicherte beispielsweise einem Phishing-Angriff zum Opfer und werden größere Summen vom Geschäftskonto entwendet, kommt die ARAG für den finanziellen Schaden auf.

Rechtsberatung und Krisenmanagement bei Datenschutzverletzungen

Werden durch Hacker sensible Kundendaten gestohlen und sieht sich das Unternehmen daher dem Vorwurf einer Datenschutzverletzung ausgesetzt, übernimmt der ARAG CyberSchutz die Kosten für Rechtsberatung durch einen Anwalt und die Verteidigung in einem Strafverfahren. Die Deckung greift auch, wenn sich durch den Hacker-Angriff zeigt, dass Datenschutzverordnungen tatsächlich unzureichend berücksichtigt wurden. Beim Vorwurf einer Datenschutzverletzung von Medien oder in sozialen Netzwerken umfasst der CyberSchutz der ARAG ein professionelles Krisen-Management.

Zusätzliche Leistungen mit dem ARAG CyberSchutz Plus

Mit dem CyberSchutz Plus bestehen weitere Möglichkeiten der Absicherung. Dazu zählen etwa ein Rechtsschutz beim Vorwurf von Urheberrechtsverstößen im Internet, wenn beispielsweise Fotos ohne Zustimmung des Urhebers auf der betrieblichen Facebook-Seite veröffentlicht werden. Ist die Geschäftstätigkeit des Unternehmens durch eine Hacker-Attacke unterbrochen, kommt die Cyber-Ertragsausfall-Versicherung für Umsatzeinbußen auf. Werden bei einer Cyberattacke Kunden geschädigt, etwa durch die unwissentliche Weiterleitung von Computerviren, umfasst der CyberSchutz plus eine Cyber-Haftpflicht über den normalen Haftpflichtschutz hinaus.

Versicherungssummen

Bei ungezielten Online-Attacken durch Viren sind Schäden bis 5.000 Euro abgesichert. Gezielte Angriffe etwa durch Hacker sind im Rahmen des normalen CyberSchutz bis 100.000 Euro abgedecket, in der Plusvariante bis 250.000 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro. (tk)