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24. Juli 2018
Arbeitsbedingter Hautkrebs nimmt zu

Arbeitsbedingter Hautkrebs nimmt zu

Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, wie die Jahresbilanz 2017 der gesetzlichen Unfallversicherung zeigt. Bei den häufigsten Berufskrankheiten sind die Zahlen insgesamt zwar leicht rückläufig, gestiegen sind allerdings die Fälle von arbeitsbedingtem hellen Hautkrebs.

In der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst ist das Unfallrisiko bei der Arbeit im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Das zeigenGeschäfts- und Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), nun vorgelegt hat. Demnach lag das Risiko, bei der Arbeit einen meldepflichtigen Unfall zu erleiden, 2017 so niedrig wie nie zuvor. Laut Jahresbilanz 2017 sank die relative Unfallquote von 21,89 auf 21,16 meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. Der Rückgang ist über alle Branchen hinweg zu verzeichnen. Die Ausnahme bildet der Handel mit einer leichten Zunahme. Im Bau- und Verkehrssektor lag das Unfallrisikodeutlich über dem Durchschnitt, im Gesundheitswesen, im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung deutlich darunter.

Berufskrankheiten gehen zurück, bis auf hellen Hautkrebs

Bei den häufigsten Berufskrankheiten meldet die Gesetzliche Unfallversicherung im Vergleich zum Vorjahr insgesamt einen leichten Rückgang. Allerdings hat die Zahl der Fällt von arbeitsbedingtem weißen Hautkrebs zugenommen. Insgesamt ist die Gesamtzahl der Fälle, in denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigte, um 4,9% auf 38.080 verringert. Um arbeitsbedingte Hautekzeme handelte es sich im vergangenen Jahr in 18.400 Fällen, im Jahr 2016 waren es 19.641 Fälle. Bei 6.649 Versicherten wurde eine arbeitsbedingte Lärmschwerhörigkeit diagnostiziert, 2016 wurde diese Berufskrankheit bei 6.850 Versicherten festgestellt. Beim hellen Hautkrebs als dritthäufigster Berufskrankheit, zeigte sich allerdings eine Zunahme um 165 Fälle. Insgesamt verzeichneten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 2017 bei 3.887 Versicherten arbeitsbedingten hellen Hautkrebs, 2016 belief sich die Zahl der Fälle auf 3.723.

DGUV appelliert an Betriebe

Angesichts der Zunahme von hellem Hautkrebs rief DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Betriebe dazu auf, mehr in den Schutz der Beschäftigten zu investieren, die viel im Freien arbeiten. „Heller Hautkrebs ist vermeidbar. Die Risiken durch UV-Strahlung lassen sich mit technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gut in den Griff bekommen.“ Doch auch die Beschäftigten sind in der Verantwortung: „Krebsprävention ist nicht auf die Arbeitszeit beschränkt. Wer seiner Haut etwas Gutes tun möchte, sollte sich auch am Wochenende nicht in die pralle Sonne legen.“

Asbestbedingte Erkrankungen

Nicht mehr der Prävention zugänglich sei dagegen die Gruppe der asbestbedingten Erkrankungen, so der GDV. „Hier sehen wir die Auswirkungen des leichtfertigen Umgangs mit diesem Gefahrstoff im vergangenen Jahrhundert“, erklärt Breuer. Im Jahr 2017 verzeichneten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei rund 3.700 Versicherten eine Erkrankung, die durch berufsbedingten Kontakt mit Asbest ausgelöst wurde. Asbest war im vergangenen Jahr auch die Ursache für die Mehrheit der 2.580 Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit. (tk)