AssCompact suche
Home
Assekuranz
29. August 2014
Arzthaftpflicht: Versicherer bei Gutachterkommission mit im Boot

Arzthaftpflicht: Versicherer bei Gutachterkommission mit im Boot

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die Arbeit ihrer „Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen“ überarbeitet. Ab sofort können sich auch Haftpflichtversicherer am Verfahren beteiligen.

Haftpflichtversicherer können ab sofort bei Vorwürfen von Behandlungsfehlern ihre Position außergerichtlich der „Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe vorlegen. Dies erlaubt nunmehr eine Satzungsänderung der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte sich für eine solche Verfahrensänderung stark gemacht. Für die Haftpflichtversicherer bedeutet dies eine Stärkung ihrer Rolle. Die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen geht Vorwürfen von Behandlungsfehlern nach.

Dabei trägt sie dazu bei, in Haftpflicht-Streitfällen einen außergerichtlichen Ausgleich zwischen Patient und Arzt zu finden. „Wir holen, wenn nötig, alle Beteiligten mit ins Boot – das wird, wenn tatsächlich ein Haftpflichtfall vorliegt, die spätere Regulierung des Schadens vereinfachen“, hofft Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Durch die Neuerung werde der Nutzen der Kommissions-Entscheidungen und der Service für alle, die sich an die Kommission wenden, noch einmal verbessert, so Windhorst.

Rechtliche Einschätzung der Haftung

Im Jahr 2013 gingen 1.440 Anträge auf Klärung eines vermuteten Behandlungsfehlers bei der Kommission ein. Das waren 101 weniger als noch im Vorjahr. Bei 209 oder rund 19% der 1.158 im Jahr 2013 entschiedenen Anträge erkannte die Kommission einen Behandlungsfehler (dieser Wert blieb gegenüber 2012 unverändert). Der Zugang zur Gutachterkommission soll in Kürze auch über ein internetbasiertes Portal möglich sein, kündigt die Ärztekammer Westfalen-Lippe an. Das Verfahren bei der Kommission ist für die Antragsteller kostenlos und für alle Beteiligten freiwillig. Die Vorwürfe würden zeitnah und neutral bewertet. „Wenn ein Behandlungsfehler bestätigt wird, erhält der Antragsteller auch eine Aussage darüber, wie seine Haftungsansprüche juristisch einzuschätzen sind“, sagt Kammerpräsident Windhorst.

Mit der Neuorganisation der Gutachterkommission wurde außerdem die Rolle der Patienten gestärkt. Ein Patientenvertreter nimmt zukünftig ihre Interessen wahr. Der GDV wird sich weiterhin bemühen die Ausweitung auf die Haftpflichtversicherer auch für die Verfahrensordnungen weiterer Gutachterkommissionen anzuregen.

Text: Umar Choudhry