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Steuern & Recht
25. Februar 2015
Aus Bus aussteigender Fahrgast haftet bei Unfällen nur zum Teil

Aus Bus aussteigender Fahrgast haftet bei Unfällen nur zum Teil

Bei einem Zusammenstoß mit einem aus einem Bus aussteigenden Fahrgast trifft den Radfahrer den Großteil der Schuld. Denn er ist es, der den haltenden Bus vorsichtig umfahren muss. So entschied das Kammergericht Berlin.

Nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline war im Streitfall eine Radfahrerin auf einem Radweg unterwegs, der an einer Bushaltestelle vorbeiführte. Dort kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Mann, der aus dem Bus ausstieg. Dabei stürzte die Radfahrerin und verletzte sich an der Wirbelsäule. Infolgedessen musste sie operiert werden und konnte vier Monate nicht arbeiten. Sie verklagte den Mann und verlangte von ihm sowohl Schmerzensgeld als auch Schadenersatz. Denn er hätte schließlich unachtsam den Radweg betreten.

Das Kammergericht Berlin bestätigte zwar, dass der Mann sich beim Aussteigen hätte umsehen müssen, doch die Hauptschuld liege bei der Radfahrerin. „Sie hätte an einem haltenden Bus nur dann vorbeifahren dürfen, wenn die aussteigenden Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden“, erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper von der Deutschen Anwaltshotline. Im vorliegenden Fall hätte die Radfahrerin also entsprechend langsam und vorsichtig fahren müssen, während die Insassen den Bus verließen. Das Gericht entschied, dass der Fahrgast lediglich ein Fünftel des eingeklagten Betrages zahlen muss, den Rest des Schadens trägt die Radfahrerin selbst. (kb)

Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.01.2015, Az.: 29 U 18/14