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29. Juli 2013
Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes

Auswirkungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat seine Ergebnisse zur Begutachtung in der Pflege herausgegeben. Demnach haben im 1. Quartal 2013 mehr Menschen Anträge auf Pflegebegutachtung gestellt. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass Ende 2013 etwa 140.000 Menschen der Pflegestufe 0 erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Rund 510.000 Menschen werden höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.

Demenziell erkrankte Menschen haben Anspruch auf Pflegegeld

Mit dem Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes zum 01.01. 2013 haben demenziell erkrankte Menschen, die häuslich betreut werden, erstmals Anspruch auf Pflegegeld und -sachleistungen. In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt. Ebenfalls im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz geregelt ist, dass dem Antragsteller spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrages bei der Pflegekasse die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich mitgeteilt wird. Damit diese Frist eingehalten werden kann, müssen die Medizinischen Dienste die Begutachtung innerhalb von vier Wochen durchführen. Nach der aktuellen Begutachtungsstatistik des MDS für das 1. Quartal 2013 werden 95,7% aller Begutachtungen innerhalb von vier Wochen durchgeführt. Die durchschnittliche Laufzeit der Begutachtungen im ambulanten und stationären Bereich beträgt 16,9 Tage.

„Wir wollen weg von der Minutenpflege“

„Die Leistungsverbesserungen kommen bei den Menschen an. 650.000 Menschen, die bisher gar keine oder kaum Leistungen bekommen haben, sind nun besser gestellt. Bei der Pflegebedürftigkeit wird der besondere Betreuungsaufwand Demenzkranker besser berücksichtigt. Wir wollen weg von der Minutenpflege. Hin zu einer Pflege, die berücksichtigt, was der pflegebedürftige Mensch noch selbstständig machen kann und wobei er Unterstützung benötigt“, erläutert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.