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15. November 2018
Autoteileklau: Weniger Diebstähle, aber immer teurere Schäden

Autoteileklau: Weniger Diebstähle, aber immer teurere Schäden

2017 haben Autoknacker rund 90.000 kaskoversicherte Fahrzeuge aufgebrochen und Navis, Lenkräder oder Airbags mitgehen lassen. Für den Ersatz der gestohlenen Teile leisteten die Versicherer laut GDV-Schadenstatistik rund 200 Mio. Euro. Zwar ging die Zahl der Diebstähle zurück, aber die Schäden werden teurer.

Im vergangenen Jahr haben Kriminelle rund 90.000 kaskoversicherte Autos aufgebrochen und Teile wie Bordcomputer, Lenkräder oder Airbags entwendet. Die Versicherer leisteten rund 200 Mio. Euro für den Ersatz von gestohlenen Fahrtzeugteilen. Zwar wird der Autoteileklau seltener, doch richten die Autoknacker immer teurere Schäden an, wie aus der aktuellen Schaden-Statistik des GDV hervorgeht. Demnach ist die Zahl der Teile-Diebstähle 2017 gegenüber dem Vorjahr um rund 15% zurückgegangen (106.000 Diebstähle). Allerdings zahlten die Versicherer 2017 für einen Diebstahl im Schnitt 2.200 Euro und damit ein Drittel mehr als noch 2014, da waren es 1.700 Euro. Die durchschnittlichen Schäden würden seit Jahren steigen, so der GDV.

Hohe Reparaturkosten bei Diebstahl elektronischer Geräte

Wenn es Diebe auf elektronische Geräte abgesehen haben, wird es besonders teuer. Meistens zerstören die Autoknacker die Mittelkonsole oder gleich das ganze Cockpit, um an die begehrte Ware zu gelangen. Mit etwa 4.700 Euro kostet die Reparatur dann so viel wie ein gebrauchter Kleinwagen. Seit 2014 sind die Kosten für solche Fälle um etwa 50% gestiegen. Diebstähle fest eingebauter oder fest mit dem Fahrzeug verbundener Teile deckt die Kaskoversicherung ab. Bricht ein Krimineller ein Fahrzeug auf und entwendet versicherte Teile, wie beispielsweise das Lenkrad, kommt die Teilkasko für den Schaden auf. Da die Teilkasko in der Vollkasko inbegriffen ist, gibt es auch für Vollkaskoversicherte eine Entschädigung. Auf den Schadenfreiheitsrabatt wirken sich diese Fälle nicht aus.

Keine Entschädigung für Handys im Fahrzeug

Für aus dem Auto gestohlene Geräte, die nicht fest im Fahrzeug verbaut sind, wie etwa ein Smartphone oder ein mobiles Navi, kommt die Kaskoversicherung in der Regel nicht auf. Wertgegenstände sollten daher nicht im Auto gelassen werden, wie der GDV unterstreicht. (tk)