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4. Oktober 2017
AXA: Neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU

AXA: Neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur BU

Die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung der AXA bietet Kunden Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann eine bestimmte Zeit lang in die BU gewechselt werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zur Absicherung der Arbeitskraft kommt nicht für jeden Kunden infrage: Ein zu riskanter Beruf, eine angeschlagene Gesundheit oder ein zu schmales Budget versperren bisweilen den Weg in die BU. Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) bietet AXA diesen Kunden ab sofort eine Alternative. Eine Leistung erfolgt in der EU immer dann, wenn der Versicherte erwerbsunfähig wird, er also nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hier bietet die EU von AXA bis zum 67. Lebensjahr einen weltweiten Versicherungsschutz. Vor allem für Erwerbstätige in Berufen mit hohem Versicherungsrisiko sind die Beiträge wesentlich geringer als in der BU, für Hausmeister oder Maurer können sie sogar über 75% niedriger sein.

Bereits ab einem Prognosezeitraum von voraussichtlich sechs Monaten Erwerbsunfähigkeit leistet die Police, auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Versicherte haben auch bei verspäteter Meldung Anspruch auf rückwirkende Leistung. Zudem verzichtet AXA auf das Kündigungs- bzw. Anpassungsrecht bei unverschuldeter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.

Wechsel von EU in BU ohne erneute Gesundheitsprüfung

Dank einer Umtauschoption haben EU-Versicherte bei der AXA – außerhalb der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – die Möglichkeit, innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und bis zum 35. Lebensjahr in die BU zu wechseln. Bedingung hierfür ist, dass bei Vertragsabschluss keine gesundheitlichen Einschränkungen bestanden, der ausgeübte Beruf noch immer in der BU versicherbar und noch keine EU eingetreten ist. Eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt AXA nicht.

Auch im Rahmen der bAV angeboten

Die EU ist nicht nur als Einzelpolice – selbstständig oder als Zusatzversicherung – erhältlich, sondern wird auch im Rahmen der bAV angeboten. Dies gilt nicht nur für typische EU-Branchen wie Baugewerbe, Logistik oder Altenpflege. Auch in Betrieben mit bunt gemischten Berufen, die unterschiedliche Risiken aufweisen, bietet eine EU im Paketangebot mit einer BU passgenauen Schutz. Hier kommen die Durchführungswege Direktversicherung (selbstständige und Zusatzversicherung) sowie Unterstützungskasse (nur Zusatzversicherung) infrage. (ad)