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25. Januar 2019
AXA und DBV erweitern BU-Schutz

AXA und DBV erweitern BU-Schutz

Um mit der Digitalisierung neu entstandenen Berufsbildern einen dynamischen Schutz zu bieten, haben AXA und DBV die Berufsunfähigkeitsversicherungen überarbeitet. Der neue BU-Schutz bietet zudem mehr Flexibilität bei veränderten Lebensumständen.

Die Digitalisierung schafft neue Märkte und damit auch neue Tätigkeitsfelder und Jobs. In einer solchen von Veränderung geprägten Arbeitswelt werden auch Berufsbilder flexibler. Um diesen Berufsbildern einen ebenso flexiblen und dynamischen Schutz zu bieten, haben AXA und DBV die Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) überarbeitet.

Projektbezogene Führung mit disziplinarischer Führung gleichgestellt

Projektleitende Tätigkeiten oder die Funktion des Scrum-Masters sind in der neuen Arbeitswelt ein gängiges Berufsbild. Insbesondere in technischen Berufen und im IT-Bereich ist der Arbeitsalltag von flacheren Hierarchien mit projektbezogener Führung geprägt. Gerade in verantwortungsvollen Tätigkeiten existiert ein hohes Bestreben des Mitarbeiters, nach Unfall oder Krankheit wieder in den Berufsalltag einzusteigen. Führungskräfte profitieren in der BU daher von einer günstigeren Berechnung ihrer Beiträge. Bei AXA wird die projektbezogene Führung nun mit der disziplinarischen Führung gleichgestellt.

Mehr Flexibilität bei veränderten Lebensumständen

Sowohl im Berufs- als auch im Privatleben verändern sich Lebensumstände und damit auch Prioritäten. Die Geburt eines Kindes und die damit eintretende Elternzeit, Heirat aber auch Scheidung oder der Wunsch nach einer persönlichen Auszeit in Form eines Sabbaticals: An Veränderungen im Leben passt sich der neue BU-Schutz von AXA flexibel an. Darüber hinaus können Erhöhungen der Beiträge bei besonderen beruflichen und privaten Lebensereignissen unkompliziert beantragt werden. Auch ohne besonderen Anlass kann auf Wunsch einmalig der Beitrag erhöht werden. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt nach Vertragsschluss eine risikoreichere Tätigkeit aufnehmen, bleibt sein Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag unverändert. Wenn sich die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im berufsständischen Versorgungswerk erhöht, kann der BU-Schutz außerdem ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden.

Damit der Kunde im BU-Fall noch besser abgesichert ist, hat AXA zahlreiche zusätzliche Leistungen und neue Features integriert. Eine Überbrückungshilfe in Höhe von bis zu sechs BU-Monatsrenten sichert einen nahtlosen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit auf Berufsunfähigkeit. Diese Überbrückungshilfe wird gezahlt, wenn der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger das Kranken- bzw. Krankentagegeld einstellt. Auch bei speziellen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise ständigem Rollstuhlbedarf, Blindheit oder Taubheit, ist einmalig in der Vertragslaufzeit eine Leistung über den Zeitraum von maximal 24 Monaten garantiert. Darüber hinaus erhalten Kunden von AXA eine medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrationsberatung. Bei erfolgsversprechenden Rehabilitationsmaßnahmen werden diese zusätzlich zur BU-Rente übernommen.

Dynamik kann integriert werden

Damit der BU-Schutz mit steigenden Lebenshaltungskosten und höherem Einkommen mitwächst, kann eine Dynamik integriert werden. Jährlich entscheidet der Kunde dann, ob er die dynamische Anpassung annehmen möchte und das auch dann noch, wenn er mehrere Jahre auf diese Anpassung verzichtet hat. Im Leistungsbezug sorgt die seit Jahren hohe Überschussbeteiligung von AXA und DBV dafür, dass die BU-Rente im Leistungsfall mit der Zeit nicht ihren Wert verliert. (ad)