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27. Juli 2018
Azubis verdienen im Versicherungsgewerbe mit am meisten

Azubis verdienen im Versicherungsgewerbe mit am meisten

Die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen variieren stark je nach Branche und Ausbildungsjahr und reichen von 610 Euro bis zu 1.580 Euro. Laut WSI-Tarifarchiv erhalten Azubis im ersten Jahr die höchste Vergütung unter anderem im Bank- und Versicherungsgewerbe.

Wie stark sich die in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Ausbildungsjahr unterscheiden, zeigt die Spannbreite von 610 Euro im Kfz-Handwerk Thüringen im 1. Ausbildungsjahr bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe im 4. Ausbildungsjahr. Eine aktuelle Auswertung von 16 ausgewählten Tarifbranchen durch das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt zudem: In vielen Branchen ist auch eine erhebliche regionale Differenzierung zu verzeichnen.

So unterscheiden sich die Vergütungen im ersten Ausbildungsjahr

Für das erste Ausbildungsjahr lassen sich bei der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen drei Gruppen unterscheiden: Auszubildende erhalten mit monatlichen Beträgen zwischen 900 und 1.000 Euro die höchsten Vergütungen im Bank- und Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst, in der chemischen Industrie, in der Druckindustrie und bei der Deutschen Bahn AG. Unangefochten auf Platz 1 liegt die Metall- und Elektroindustrie, die als einzige Branche bereits im ersten Ausbildungsjahr in den meisten Regionen über 1.000 Euro zahlt. In der Gruppe mit den niedrigsten Ausbildungsvergütungen von weniger als 700 Euro zeigt die Auswertung ausschließlich ostdeutsche Tarifbereiche. Am wenigsten erhalten Auszubildende im ersten Jahr im KfZ-Handwerk in Thüringen mit 610 Euro.

Große Abweichungen auch in höheren Ausbildungsjahren

Ähnlich stark variieren die Vergütungen auch in den weiteren Ausbildungsjahren. So liegen sie für das dritte Jahr zwischen 1.475 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe und 710 Euro im Kfz-Handwerk in Thüringen. In der Versicherungs- und Bankbranche finden sich auch für das dritte Ausbildungsjahr im Vergleich zu anderen Branchen hohe Vergütungen.

Hier gibt es bundeseinheitliche Tarifregelungen

Bundeseinheitliche Tarifregelungen bestehen nur in wenigen Branchen, so etwa bei Banken und Versicherungen, im Öffentlichen Dienst, in der Druckindustrie oder bei der Deutschen Bahn. Bei den regionalen Unterschieden zeigt sich neben einem West-Ost- mitunter auch ein Süd-Nord-Gefälle. In der Metall- und Elektroindustrie reicht die Spannbreite von 1.102 Euro in Nordrhein-Westfalen bis zu 1.199 Euro in Baden-Württemberg. Die größten regionalen Unterschiede klaffen im Kfz-Handwerk auf: Hier erhalten Auszubildende in Baden-Württemberg 956 Euro, während sie in Brandenburg 660 Euro bekommen.

Bezahlung nach Tarif?

Da für Auszubildende der gesetzliche Mindestlohn nicht gilt, spielt es eine große Rolle, ob ihr Betrieb nach Tarif zahlt oder nicht. Nach dem Berufsbildungsgesetz besteht zwar ein Anrecht auf eine „angemessene Vergütung“. Nach der gültigen Rechtsprechung soll sich diese allerdings an den Tarifverträgen orientieren und darf nicht um mehr als 20% unter dem tariflichen Niveau liegen. Hierzu merkt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten, an: „In der wachsenden Anzahl nicht-tarifgebundener Betriebe werden jedoch häufig deutlich niedrigere Vergütungen gezahlt, da die Angemessenheit eines bestimmten Vergütungsniveaus kaum transparent ist.“ Deshalb sei neben einer generellen Stärkung der Tarifbindung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung sinnvoll, um Missbrauch bei Betrieben vorzubeugen, die außerhalb des Tarifvertragssystems stehen.

Weitere Informationen zu den Ausbildungsvergütungen bietet das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung online an. (tk)