AssCompact suche
Home
Finanzen
4. August 2017
BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung von Bitcoin-Plattform an

BaFin ordnet unverzügliche Abwicklung von Bitcoin-Plattform an

Kryptowährungen sorgen derzeit für Furore. Vor allem die Aufspaltung von Bitcoin in Bitcoin und Bitcoin Cash macht Schlagzeilen. Mitten in diesem Rummel um die digitalen Währungen hat die BaFin einer Plattform die Erlaubnis entzogen und eine unverzüglich Abwicklung angeordnet.

Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin boomt auch in Deutschland. Plattformen für den Handel mit den digitalen Währungen brauchen hierzulande allerdings eine Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin. Eine solche hat die Cryp Trade Capital Ltd. nicht. Cryp Trade Capital ist der Betreiber der Handelsplattform www.cryp.trade. Auf dieser werden Bitcoin und andere Kryptowährungen gehandelt.

Unverzügliche Abwicklung angeordnet

Da der Betreiber die Rechnungseinheiten im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden ankauft und verkauft, ist das Geschäft laut BaFin als Finanzkommissionsgeschäft und damit als Bankgeschäft einzustufen. Die Finanzaufsicht unterstellt Cryp Trade Capital Ltd. daher ein unerlaubt betriebenes Bankgeschäft in Deutschland und hat dieses entsprechend untersagt. Das Unternehmen aus dem spanischen Alicante muss nun sein deutsches Geschäft unverzüglich abwickeln. (mh)