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29. August 2018
BaFin stoppt erneut ausländische Anlageverwalter

BaFin stoppt erneut ausländische Anlageverwalter

Die Finanzaufsicht BaFin hat erneut Anbietern die Tätigkeit in Deutschland untersagt. Betroffen sind zwei Gesellschaften, die über ihre Internetseiten sowie über ein Netz von Vermittlern, unter anderem aus Deutschland, „Koffer“ beziehungsweise fertige „Portfolien“ anbieten.

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber Atlantic Global Asset Management (AGAM) und Five Winds Asset Management von den Kapverdischen Inseln die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet. Die Firmen bieten über die Internetseiten www.atlanticgam.es und www.fivewindsam.com sowie über ein Netz von Vermittlern, unter anderem aus Deutschland, „Koffer“ beziehungsweise fertige „Portfolien“ an.

Zulassungspflichtige Anlageverwaltung

Bei ihrem Auftritt geben sie der BaFin zufolge vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte zu beteiligen. Es sei aber keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen zudem selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll. Damit erbringen Atlantic Global Asset Management und Five Winds Asset Management nach Ansicht der BaFin gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG).

Erlaubnis nicht vorhanden

Die für solche Geschäfte benötigte Lizenz der Finanzaufsicht nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht haben beide Unternehmen nicht. Sie handeln daher laut der BaFin unerlaubt mit den Anlageprodukten. Die Bescheide der Finanzaufsicht sind sofort vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig. (mh)